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Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - Druckversion

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Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - Kampfkuchen - 02.03.2013

Ich kenn die beleuchteten Gurtschloesser von Audi und aufgrund dessen, dass meine Fahrgaeste scheinbar nie die Gurtschloesser finden (zumindest hinten) hatte ich mir ueberlegt sie zu beleuchten. Das ist ansich ja wirklich kein Problem, aber was sagt dazu der TÜV? Schließlich musste man das Gurtschloss hierfuer zerlegen und ob die sowas gern sehen...


RE: Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - Darth Vader - 02.03.2013

Für die Audi Schlösser liegt auch bestimmt eine Absegnung nach vorher durchgeführter überprüfung vor.
Wenn Du eigenmächtig und ohne Abnahme am Gurtschloß rumschraubst ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich groß das Dir der Tüv bei einer HU was hustet.


RE: Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - Kampfkuchen - 02.03.2013

Das mit den Audi-Gurtschloessern war mir klar, damit wollte ich auch lediglich ausdruecken, woher die Idee kam Very Happy
Aber das dachte ich mir bereits... Ist immerhin etwas, was schwer zur Sicherheit beitraegt...

Ich werde das wohl mal einfach die DEKRA direkt fragen. Bisher war der eMail-Kontakt immer recht freundlich bei solchen Fragen.


RE: Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - DeZir - 02.03.2013

Tip: für den Moment des Angurtens die Innenraumbeleuchtung einschalten ...die ist für sowas wie geschaffen RazzWink


RE: Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - Kampfkuchen - 02.03.2013

War grad mal unten und hab die Abdeckung vom Gurtschloss abgeschraubt. Sieht fuer mich nicht aus, als ob man sie zerlegen koennte. Allerdings reicht es schon, wenn ich mit der Autofokus-LED in den Schlitz unten leuchte um es oben zu sehen.

Nach dem Abschrauben der Abdeckung
[Bild: twingo-02055716-jzg.jpg]

Zitat:Tip: für den Moment des Angurtens die Innenraumbeleuchtung einschalten ...die ist für sowas wie geschaffen


WENN sie denn mal zuverlaessig funktioniert, dann ist es hinten dennoch dunkel Wink Mir geht es auch eigentlich hauptsaechlig um hinten, allerdings... Wenn schon, denn schon...
Und es ist nicht nur hilfreich, sondern auch noch schick Very Happy


RE: Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - ogniwT - 02.03.2013

Ich denke das eine Beleuchtung nicht das große Problem sein wird, wenn du
am Schloss selbst nichts änderst. Also am Verschluss, Peitsche und Verschraubungen.
Die Frage ist eher, ob das viel bringt. Wenn überhaupt scheint das Licht eh nur aus dem
Schlitz und aus den Fugen um den Entriegelungsknopf.
Ein Durchsichtiger Entriegelungsknopf wäre da prima.

Noch einfacher wäre eine Punkt LED im Dachhimmel, die auf die Schlösser
leuchtet.


RE: Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - Kampfkuchen - 02.03.2013

(02.03.2013, 08:40)ogniwT schrieb: Ich denke das eine Beleuchtung nicht das große Problem sein wird, wenn du
am Schloss selbst nichts änderst. Also am Verschluss, Peitsche und Verschraubungen.
Die Frage ist eher, ob das viel bringt. Wenn überhaupt scheint das Licht eh nur aus dem
Schlitz und aus den Fugen um den Entriegelungsknopf.
Ein Durchsichtiger Entriegelungsknopf wäre da prima.

Noch einfacher wäre eine Punkt LED im Dachhimmel, die auf die Schlösser
leuchtet.

Wenn der Schlitz leuchtet und man das gut sieht, ist das schon so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Das mit der Punkt-LED von oben faellt leider aus, da ich 'nen Faltdach habe.


RE: Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - Kampfkuchen - 05.03.2013

Nachdem ich ja nun die DEKRA wegen des Problems angeschrieben habe, hier mal die Antwort:

Zitat:Sehr geehrter Herr Tzschentke,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Sicherheitsgurte sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.

Jede nachträgliche Manipulation bzw. jeder nachträgliche Eingriff an Komponenten und Bauteilen der Gute kann deren Bauartgenehmigung zum Erlöschen bringen.

Sie könnten sich direkt an den Hersteller bzw. Genehmigungsinhaber der Gurte wenden und diesem Ihr Umbauvorhaben ggf. mit deutlichen Skizzen schildern. Erklärt dieser die Ausführung für sicherheitstechnisch unbedenklich, ist zu entscheiden ob eine Abnahme für erforderlich gehalten wird oder nicht. Üblicher Weise müssen derartige Änderungen, die einen Eingriff in das Gurtschloss erfordern, durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft und bestätigt werden.

U.U. ist die Beantragung und Erteilung einer Einzelbauartgenehmigung erforderlich.


Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundesländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA beauftragt.

Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich die Abnahme durchführen wird.


Hinzu kommt aber auch folgender Aspekt.
Bezugnehmend auf den §49a (Absatz 1) der StVZO teilen wir Ihnen mit, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche gilt für nach innen wirkende Instrumenten-, Armaturen- bzw. Ambientebeleuchtungen. Auch für diese Beleuchtung gelten aber die §§19, 30 StVZO.

Konkret bedeutet dieses u.a. auch, dass die Leuchtmittel zwar nicht bauartgenehmigt sein müssen, jedoch müssen sie die EG-Richtlinie 95/54/EG bzw. ECE-Regelung R-10 über die elektromagnetische Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen einhalten und entsprechend genehmigt und gekennzeichnet sein.

Sofern für die einzubauenden LEDs keine entsprechende EMV-Prüfung vorliegt ist eine Verwendung strenggenommen nicht zulässig.


Dringt die Innenbeleuchtung nach außen und beeinträchtigt z.B. die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies
unzulässig weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt, falls der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder behindert werden könnte.

Die Wirkung der von Ihnen genannten Beleuchtung muss im Einzelfall beurteilt werden. Falls keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, ist eine Verwendung möglich, eine Abnahme ist dann nicht erforderlich.


Ggf. sollten Sie in Erwägung ziehen die Gurtschlösser mit fluoreszierenden, nach- bzw. nachtleuchtenden Aufklebern (DIN 67510) oder mit derartiger Farbe zu versehen. Jedoch ist bei Farbe wieder zu beachten, dass diese sich mit dem Gurtschloss vertragen muss und dass keine Farbe in das Schloss eindringen darf.
Die Stoffe sind mittlerweile so gut, dass bei Tageslicht gespeicherte Energie mehr als 12 bis 14 Stunden lang abgegeben werden kann.

Bitte beachten Sie in dem Fall auch die zuvor genannten Grundsätze für lichttechnische Einrichtungen.



Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme



RE: Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - TwingoDevil - 05.03.2013

Na dann mal viel Spaß, also wie sich der Text liest kannst du den umbau vergessen.

Oder du baust dir welche ein die schon über diese Funktion verfügen, aber nachträglich ist das wohl kaum machbar auf dem Legalen weg.

Einfacher wäre natürlich anpinseln aber ich denke das ziehst du nicht in betracht Wink

Lg
TD


RE: Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - Kampfkuchen - 05.03.2013

Ich bin am ueberlegen... Man koennte zB mit transparenter Farbe die Schrift bepinseln... Also solch nachleuchtender.
Ansonsten werd ich mal noch Renault anschreiben und denen eine Skizze zuschicken, so wie dort beschrieben. Mal sehen, was sich ergibt.
Schade, haette gedacht, da ich nichts am Gurtschloss selber veraendere, dass es niemanden interessiert, aber wir leben ja in Deutschland Very Happy


RE: Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - Darth Vader - 05.03.2013

Glaubst Du Renault wird sich den Schuh anziehen und Dir eine Bescheinigung geben das da nix passieren kann?
Ich denke die werden die Idee höflich abwinken.


RE: Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - mkay1985 - 05.03.2013

interessant finde ich allerdings folgenden satz:
Die Wirkung der von Ihnen genannten Beleuchtung muss im Einzelfall beurteilt werden. Falls keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, ist eine Verwendung möglich, eine Abnahme ist dann nicht erforderlich.

wäre es nicht alternativ möglich schwache ledstreifen an das schloß zu kleben?

renault wird dir da nicht weiterhelfen... zumindest habe ich noch keine guten erfahrungen damit gemacht


RE: Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - Kampfkuchen - 05.03.2013

(05.03.2013, 19:32)Darth Vader schrieb: Glaubst Du Renault wird sich den Schuh anziehen und Dir eine Bescheinigung geben das da nix passieren kann?
Ich denke die werden die Idee höflich abwinken.

Die Vermutung hab ich auch...
Naja, wer weiß das schon... Bin mal gespannt, werde das aber erst morgen machen.

Zitat:wäre es nicht alternativ möglich schwache ledstreifen an das schloß zu kleben?

Wie meinen?


RE: Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - mkay1985 - 05.03.2013

Quasi leds um das schloß herum.
Damit ist zwar nicht der schlitz beleuchtet, aber das drumherum. Und damit veränderst du das gurtschloß ja nicht


RE: Gurtschloss von innen beleuchten... Was sagt der TÜV? - Kampfkuchen - 06.03.2013

(05.03.2013, 22:19)mkay1985 schrieb: Quasi leds um das schloß herum.
Damit ist zwar nicht der schlitz beleuchtet, aber das drumherum. Und damit veränderst du das gurtschloß ja nicht

Das waer mir dann zu auffaellig.
Ich werd mir wohl mal das mit der Farbe genauer ueberlegen