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"Lisa" aus Berlin
#31
(07.05.2013, 12:35)dragomir schrieb: Mein Beileid, schade um die Arbeit die du reingesteckt hast...

Dir ist hoffentlich nichts passiert?

Danke...
Nein, mir ist nichts passiert, somit gibt's leider nur Geld fuer die kleine. Mein Beifahrer klagt ueber leichte Nackenschmerzen, aber das war nur kurzzeitig.
Wer weiß, was ich da erwarten kann... 300? Vielleicht 500€ ? Steht alles nichts im Wert zu dem, was ich reingesteckt habe...

Und niemand zahlt mir natuerlich den Schaden, der im nachhinein durch fehlende Mobilitaet entsteht, die ich allein schon fuer die Ausbildung brauche...
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#32
Hat derjenige, der dir rein ist, 100% Schuld und/oder bist du rechtschutzversichert? Dann würde ich die Sache einem Anwalt übergeben, der holt am meisten raus. Wann ist das ganze denn passiert und wart ihr beim Arzt?
Was die fehlende Mobilität angeht, so stehen dir für 14 Tage Nutzungsausfallentschädigung (für die Twingo-Fahrzeugklasse waren es meine ich €21,-/Tag) zu, sofern du dir keinen Mietwagen nimmst. Desweiteren können Pauschalen geltend gemacht werden für Porto-& Telefonkosten im Zusammenhang mit der Unfallregulierung. Je nach dem, wie voll dein tank war, kann selbst dort eine Pauschale angesetzt werden.
Hast du schon einen Gutachter beauftragt?
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#33
Ich bin leider nicht Rechtschutzversichert und wollte eigentlich heute zum Arzt.
Mir wurde gesagt, ich kann nun erstmal nur warten...
Was die Schuldfrage anbelangt habe ich wohl mehr als gute Karten. Ich stand an einer roten Ampel gute 6 Sekunden, als er mit seinem 1er BMW in mich reinfuhr. Die Polizistin hat ihn daraufhin erstmal angepflaumt, dass er einen Sicherheitsabstand zu halten habe, da er mir unterstellt hatte ich haette rapide gebremst ohne ersichtlichen Grund.
Bei meinem Glueck holt er sich am ende noch die Opferrolle...
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#34
Von wem wurde das gesagt? Zum Arzt solltest du auf jeden Fall!
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#35
Ja, sowas ist ärgerlich, gerade bei Autos die gar nicht mehr in der Liste stehen.
Aber um die 1.000€ sollte es geben.
Am Wichtigsten ist dass niemand etwas passiert ist, wobei dein Beifahrer das erst morgen beurteilen kann.
Sei froh dass das Teil noch rennt (war der Crashschalter ausgelöst?), dann hast du Zeit um dich nach einem Ersatz umzuschauen.
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#36
Der Crashshalter wurde nicht ausgeloest. Und die Polizei so wie mein Beifahrer meinten, dass es erstmal um's warten geht.
Das Auto faehrt noch, allerdings laesst sich die Kofferraumklappe nicht mehr schließen.
1000€ erscheint mir ziemlich viel fuer einen 96er Twingo mit 130tkm.
Es hat im uebrigen auch nicht doll gerummst... Schaetze es waren 20-30km/h, womit er mich erwischt hat. Es hat halt eher geruckt, als alles andere.
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#37
Es geht ja nicht um den Zeitwert sondern um den Wiederbeschaffungswert. Ein gleich alter Twingo mit TÜV und ohne Reparaturstau kostet nun mal um die 1.000€. In den 1.000€ sind auch Straßenverkehrsamtskosten und zwei Tage Ersatzwagen wenn der Gutachter das Auto fahruntüchtig schreibt.
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#38
Mein Gutachter hat für meinen 98er mit 237tkm einen Wiederbeschaffungswert von 1600,- errechnet, also sind die 1000,- gar nicht so weit hergeholt.

Die Polizei war da? Das ist schonmal gut.
Nochmal wegen des Gutachters - lass dir von der generischen Versicherung niemanden aufschwätzen sondern beauftrage einen eigenen!
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#39
Alles klar... Das laesst mich ja schonmal aufatmen...
DIe Polizei haben wir gerufen, nachdem er mir 100€ aufschwatzen wollte... Woraufhin ich ihn dann beleidigt geantwortet habe, dass wir bei 500€ anfangen koennen zu reden (nicht ueber das vergessen der Sache, sondern ein Gespraech ansich anfangen koennen), darauf hat er dann dreist gefragt, warum ich gebremst habe.
Mein Beifahrer hat dann direkt die Polizei gerufen, weil er solch eine Dreistigkeit nicht ausstehen kann, der Polizei wollte er dann erzaehlen, ich waer ploetzlich in die Eisen gegangen. Widerrum standen wir ja schon eine Weile, leider konnten wir keine weiteren Zeugen auftreiben... Die Polizistin war aber nicht sehr erfreut ueber seine Geschichte und hat ihn dann leicht zurecht gewiesen, was Sicherheitsabstand bedeutet.
Eine Fahrschule hat's gesehen und auch kurz das Fenster runtergefahren und gefragt, ob soweit alles ok ist, die koennte man im Ernstfall als Zeugen hinzu ziehen.
Dann werd ich mich die Tage wohl nach einem Gutachter umsehen... Das Auto ist noch original von "Renault Franke" in Berlin, Lichtenrade... Ist ein Haendler, der Renaults speziell austattet oder aufbaut und Neuwagen verkauft, mein Beifahrer meinte man sollte vielleicht direkt dort hingehen um das ganze begutachten zu lassen.
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#40
ZZTwingo1 
Das steht dir zu.

Nach BGB 249 steht einem das zu.
Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein adäquates Ersatzfahrzeug zu, sofern Sie eines benötigen. Anderenfalls können Sie sich für die Ausfallzeiten einen Typklasse abhängigen Nutzungsausfall auszahlen lassen. Typklasse und Nutzungsausfall werden Ihnen im Gutachten ebenfalls detailliert ausgewiesen. Gleiches gilt für den Fall eines Totalschadens. Hier können Sie den Nutzungsausfall für die Dauer der Wiederbeschaffung geltend machen.( Bis zu 25 Tage a 66 -100 Euro täglich ). Nutzungsausfallschaden ist der Schaden, den der Geschädigte durch die Vorenthaltung der Nutzungsmöglichkeit seines Fahrzeuges erleidet. Dieser Schaden ist grundsätzlich zu ersetzen und zwar auch dann, wenn sich der Geschädigte keinen Mietwagen genommen hat aber auch dann, wenn er nicht einmal einen Führerschein besitzt, aber wenigstens ein Familienmitglied den PKW nutzt. Die Ermittlungsmethode erfolgt nach Sander/Dannen. Die aktuelle Tabelle lag dem Heft Nr.1 und 2 aus dem Jahrgang 2008 bei. Die Berechnungsmethode ist relativ simpel. Ausgehend von der Austattung, dem Alter werden die KFZ in verschiedene Gruppen eingeteilt. Den Tabellenwerten liegen die gängigen Mietwagenkosten zu Grunde und sie sind bezogen auf jeweils einen Tag. Abhängig vom Alter des betreffenden Fahrzeuges wird es eine ( ab 5 ) oder zwei (ab 10 Jahren) Gruppen heruntergestuft.
Sollten in Ihrem Pkw Gepäckstücke (Koffer, Sporttaschen, Notebooktaschen usw.) oder Ausrüstungsgegenstände (Navigationsgeräte, Kindersitze usw.) beschädigt worden sein, so haben sie auch auf diese Anspruch auf Schadensersatz.

Totalschaden
Bürgerfreundlich ist ein Urteil des BGH vom 08.12.2009 mit dem Aktenzeichen VI ZR 119/09, welches auch 130%-Regelung genannt wird.
Normal erleidet jedes Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden, dessen Reparaturkosten nach einem Unfall höher sind, als der aktuelle Zeitwert.
Der BGH hat jedoch entschieden, dass die Reparaturkosten auch 130% betragen dürfen, wenn das Fahrzeug anschließend länger als sechs Monate genutzt wird.
Sinn des Urteils ist es dem Fahrzeughalter die Möglichkeit zu geben, das ihm vertraute Fahrzeuge weiter nutzen zu können.

merkantiler Minderwert
Ein beschädigtes Fahrzeug ist beschädigt und auf dem Markt nicht mehr soviel Wert wie ein unbeschädigtes. Man spricht insofern auch vom "merkantilen Minderwert". Dieser wird grds. im Sachverständigengutachten mit ausgeworfen. Hier müssen Sachverständige aber ggf. auf die neuere Rechtssprechung des BGH hingewiesen werden, wonach auch alte Fahrzeuge und solche, die bereits mehr als 100 TKm Laufleistung haben noch einen Minderwert aufweisen können.

Telefon- und Portokosten
Da ein Unfall auch viel Papierkram und Telefonieren mit sich bringt, kann man die Kosten dafür mit 30 Euro ansetzen. Soweit Sie nachweisbar höhere Kosten nachweisen können, sind diese erstattungsfähig.
An- und Abmeldekosten
Der Geschädigte hat nach den Grundsätzen des normativen Schadens auch Anspruch auf Erstattung der Kosten für die An- und Abmeldekosten des verunfallten bzw. der erworbenen Ersatzfahrzeugs genauso auch das Wunsch Kennzeichen was verbaut war, ist.
Standkosten / Finanzierungskosten / Entsorgung / Tankfüllung
Weiterhin können als Schadenspositionen die Stand- und Finanzierungskosten (Kreditkosten) geltend macht werden. Auch der Wert der verlorenen Tankfüllung und die Kosten der Entsorgung können eingefordert werden.
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Es bedanken sich: RoterBela , Kampfkuchen
#41
Danke fuer die sehr ausfuehrliche Antwort, das hilft mir grad gut...

Zitat:Weiterhin können als Schadenspositionen die Stand- und Finanzierungskosten (Kreditkosten) geltend macht werden. Auch der Wert der verlorenen Tankfüllung und die Kosten der Entsorgung können eingefordert werden.

Verstehe ich das richtig? Wenn ich ein neues Auto auf Finanzierung kaufe, muss die gegnerische Versicherung dann auch die Zinsen tragen?
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#42
@Kampfkuchen: tut mir leid für Dich - schade ums Auto, das darin investierte Geld und die viele reingesteckte Arbeit *tröst*...

@Hausen: scheint gut recherchiert - als Hintergrundinfo sicherlich für Jedermann/Frau brauchbar! Danke...
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Es bedanken sich: Kampfkuchen
#43
Schade ums Blech ...aber ersetzbar

Schade um die Arbeit?! ...ist als "Erfahrung" absetzbar und nebenbei unbezahlbar

...dann wünsche ich mal einen mindestens ebenbürdigen Nachfolger (Twingo Wink )
Übrigens: Lack ist klasse ...Folie aber auch ...kommt immer drauf an Whistle www.kaeferwerbung-info.de
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Es bedanken sich: Kampfkuchen
#44
Naja, die Erfahrung bleibt, klar... Vorallen die Erfahrung, dass ich meine DashCam absofort immer eingeschaltet lasse.

Tja, Nachfolger... Ich weiß noch nicht, was ich da wohl nehmen werde. Muss auch ehrlich zugeben, der Twingo steht zwar auf meiner Liste, ist aber sicher nicht der einzige. Es kommt drauf an, was ich bekommen werde, wie viel Geld mir zu steht.
Wenn es doch etwas mehr wird, wird es vielleicht auch ein Accord der vorletzten Generation. Aber im Moment kann ich das alles noch nicht sagen. Der kleine ist halt nicht ersetzbar, der Spaß und die lustigen Momente, die ich mit ihm hatte... Bin nur froh, dass ich noch nichts Geldintensiveres gemacht habe. Zahnriemen haette gemacht werden muessen, Motorlager(Aufhaengung) auch...

Entweder diesmal einen Twingo in besserem Zustand, in Metallic rot, Metallic blau oder schwarz und dann nur mit D4F oder einen 2.0er Accord mit VTi... Die alten Honda Legends sind ja leider in den Steuern kaum noch tragbar...
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#45
Mich würde interessieren ob gar keiner deine pinken heckleuchtenkappen bemängelt hat, sind die eigentlich wirklich pink oder sieht das nur so aus?
if ($ahnung == false or $problem == true) { read FAQ ; use SEARCH ; use GOOGLE; } else { use brain; make post; }


Bist du Berliner oder kommst aus umgebung? wir versuchen regelmäßig treffen zu veranstalten, also trag dich hier ein!


[Bild: 09fd98469ed56071827864e09c53f7da.png]

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