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"Lisa" aus Berlin
#46
Das ganze Auto ist nicht pink Wink Das liegt an der Kamera... Es fehlt der IR-Filter, darum wirkt alles extrem rot.
Die Heckleuchten sind original.
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#47
ZZTwingo1 
(07.05.2013, 19:09)RoterBela schrieb: @Kampfkuchen: tut mir leid für Dich - schade ums Auto, das darin investierte Geld und die viele reingesteckte Arbeit *tröst*...

@Hausen: scheint gut recherchiert - als Hintergrundinfo sicherlich für Jedermann/Frau brauchbar! Danke...



Nein nicht ganz ich bin mitten drin noch in dieser sache, ist mir auch Passiert ( vor 4 Wochen ) nur ich hab geparkt mit meinem Clio. Bei Mir kommen eben noch andere sachen dazu da ich zugleich auch Ersthelfer war und mich auch verletzt habe.

Anwalt sollte man auch einschalten wegen dem Gutachten und als Tipp, gleich nach dem Bewerten den Wagen verschrotten lassen beim Totalschaden. Alle rechnungen was es gibt beilegen zum Gutachten bei der Bewertung. TÜV berichte genauso.

Gutachter sollte sein, Öffentlich und vereidigt für KFZ Schäden, ganz WICHTIG selber beauftragen.
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#48
Das mit dem umgehend verschrotten ist völliger Unfug, wer hat dir denn den Mist erzählt? Es ist und bleibt dein Fahrzeug, was du damit machst bleibt einzig und allein dir überlassen.
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#49
Es kann sinnvoll sein (hier nicht) das Fahrzeug direkt nach Gutachten für den taxierten Restwert an einen Freund zu verkaufen. Damit entgeht man der Falle Restwertbörse. Dabei kann ein ein auf 500€ Restwert taxiertes Auto schnell 2.000€ "erzielen" und man echte 1.500€ verloren wenn man es behalten will.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#50
!Man ist nicht gezwungen, das Fahrzeug an einen Aufkäufer aus der Restwertbörse zu verkaufen! (Hab' ja vor kurzem den ganzen Kram auch erst durch)
Ein pro-forma-Verkauf wie von Broadcasttechniker vorgeschlagen dürfte die Sache natürlich ungemein vereinfachen.
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#51
Jetzt versteh ich nur noch Bahnhof...
Heißt jetzt, ich sollte es umgehend verkaufen, nach dem Gutachten oder doch nicht?
Und Rechnungen, die ich dazu packe koennten dann im Gutachten ein hoeheren Wiederanschaffungswert erziehlen? Auch Rechnung vom letzten Oel etc?
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#52
ZZTwingo1 
Ganz langsam,
Festlegung ob dein Twingo ein Totalschaden ist oder nicht macht ganz alleine der Gutachter, das was der Gutachter da sagt ist Fakt und solange musst Du warten.

Normal kommt der Gutachten sofort nach deinem auftrag bzw 1-2 Tage später.
Persönlich wird alles angeschaut und da kannst dem Gutachter fragen was fakt ist.

Danach sei so Lieb und melde dich im Thema hier.

(08.05.2013, 06:58)dragomir schrieb: Das mit dem umgehend verschrotten ist völliger Unfug, wer hat dir denn den Mist erzählt? Es ist und bleibt dein Fahrzeug, was du damit machst bleibt einzig und allein dir überlassen.



Auch da ganz langsam,

ist ein Gutachten gemacht worden wo man sagen kann es ist ein Totalschaden und der Wert vom Wagen, sagen wir 1500 Euro hat. Kann der Wagen sofort in die Presse. Warum, somit hat die Generische Versichrung nix zum drücken und kann somit auch kein zweites Gutachten erstellen.


Restwert an einen Freund zu verkaufen oder selber ausschlachten oder oder, kann man alles machen, nur ich würd es nicht machen.
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#53
Mein Problem ist auch noch, dass ich selbst gar nicht weiß, wer nun die Schuld bekommt. So, wie der Mann reagierte, wird er garantiert auf nicht schuld plaedieren... Leider habe ich absolut keinen Schimmer, wie das ganze funktioniert... Ich selbst hatte ja noch nie einen Unfall und kenne somit den Ablauf nicht...

Ich kenne auch noch nicht die gegnerischen Versicherungsdaten, da der Typ jetzt in Muenchen ist und erst morgen wieder kommt.

Ein Totalschaden wird es unter Garantie, wie du sicherlich auf den Fotos gesehen hast, ist selbst die Ersatzradmulde eingedrueckt... Der Rahmen ist auch verzogen.

Ich kann ja nochmal den bisherigen Verlauf im ganzen schildern:

Wir stehen an der Ampel (gute 5-10 Sekunden) und er faehrt uns hinten rein. Daraufhin wollte er mir 100€ geben, die ich natuerlich sofort abgelehnt habe. Daraufhin fing er an seine erst eingesehene Schuld abzulehnen und mich zu fragen warum ich gebremst hab. Wegen dieser Frechheit haben wir dann die Polizei gerufen, bei der er wieder die Tour versucht hat, dass ich angeblich eine Vollbremsung durchgefuehrt haette, was sie ihm nicht abgenommen hat und ihm erklaerte, dass er Sicherheitsabstand zu halten habe.
Das ganze hat dadurch logischerweise ein Aktenzeichen erhalten.
Da er seine Versicherungsdaten nicht dabei hatte und auf dem Weg nach Muenchen war, muss ich darauf bis morgen warten, da er vorher nicht wieder in Berlin ist. Der Halter ist mein Großvater, der zum Glueck rechtsschutzversichert ist, welche auch eingreift, da er der Halter ist.
Alles bei der DEVK
Das Auto steht nun bei mir auf der Straße.
Soweit der bisherige Verlauf...
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#54
Totalschaden ist ja wohl oberklar.
Steht der Unfallgegner an erster Stelle im Unfallbericht? das ist mehr als die halbe Miete.
Gibt es Zeugen? Sofort kontaktieren.
Die Gutachterkosten darfsts/sollsts du abtreten den Schaden N I C H T .
Der Restwert wird bei 50 Euro liegen. Sofort auf dem Papier an einen Freund verkaufen. Sollte die Versicherung dann kommen und dir 200€ abziehen wollen weil dein Auto das angeblich in einer Restwertbörse gebracht hat, lange Nase zeigen. Mache dich mal schlau wie ein Unfallschaden normalerweise abgewickelt wird und wo die Fußangeln für den schuldlos Beteiligten liegen. Da kann ich dir ein Lied von singen.
Wenn du reparieren wolltest (tust du hier natürlich nicht) dann heißt die Aktion nicht an einen Freund verkaufen, sondern ein günstiges Originalersatzteil kaufen. Damit ist die Reparatur begonnen und das Auto darf nicht in die Börse.
http://www.twingotuningforum.de/thread-5...pid8417716
http://www.twingotuningforum.de/thread-5...pid8417768
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#55
Ob er an erster Stelle im Unfallbericht steht, weiß ich leider nicht...
Ich hab meinen Zeugen als Beifahrer gehabt, eventuell eine Fahrschule, die hier in der naehe ist und gerade das Nachbarauto darstellte.
Also, die Gutachterkosten soll ich bezahlen (und werden mir im nachhinein erstattet?) Hier gibt es einige Gutachter, die explizit schreiben, dass direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet wird und ich somit nichts vorzustrecken habe, ist das eine moegliche Loesung?
Ich habe mir die beiden Postings durchgelesen und komme jetzt auf einen von mir interpretierten Schluss:
Gutachter sagt, das Auto ist ncoh 50€ wert, der Wiederbeschaffungswert liegt bei X. Damit wird die Summe X mit dem Wert abgerechnet, also X - Wert ? Den Wagen soll ich dann sofort auf dem Papier an einen Freund verkaufen, fuer 50€ (ob ich den damit wirklich verkaufe ist also erstmal irrelevant, wichtig ist es nur auf dem Papier, damit die gegnerische Versicherung nicht sagen kann, das Auto wird dort verkauft oder bringt dort mehr?)

Eines ist mir auch noch wichtig:
Ich brauche ein Auto unbedingt fuer meine Ausbildung, der Weg dorthin ist mit oeffentlichen Verkehrsmitteln quasi nicht vernuenftig zu erreichen, muesste jeden Tag eine Stunde frueher vor Ort sein (da die Bahn dort nur einmal die Stunde faehrt) und braeuchte ca 1 1/2 Std. laenger fuer den Hinweg. Muss ich jetzt schon etwas besonderes fuer die Ausfallzahlungen tun?
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#56
Ehrlich, ich verstehe dich nicht.
Du hast doch den Unfallbericht bekommen oder was hast du damit gemacht?
Das Original ist anständig lesbar, der Durchschlag nicht so toll.
Hast du eine Tagebuchnummer?
Hat der andere eine kostenpflichtige Verwarnung bekommen?
Ich weiß, man ist nicht jeden Tag in einen Unfall verwickelt, zum Glück. Aber man sollte wissen wie das Procedere hinterher aussieht.

Gutachter
Du sollst die Kosten abtreten, d.h. der Gutachter rechnet mit der gegnerischen Versicherung ab, du musst also nichts vorstrecken. Das musst du aber bei ihm unterschreiben und nicht zuletzt solltest du zuallermindest das Kennzeichen des Gegeners haben, der Rest (Halter, Versicherung) ergibt sich daraus.

Das mit dem Restwert hast du richtig, gut.

Dein Auto fährt doch oder? Kofferaum mal mit Gewalt zumachen oder von innen festzurren. Klar kannst du die Heckklappe so nicht nutzen, damit musst du leben.
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#57
ZZTwingo1 
Kopiert:

Wir stehen an der Ampel (gute 5-10 Sekunden) und er faehrt uns hinten rein. Daraufhin wollte er mir 100€ geben, die ich natuerlich sofort abgelehnt habe.

Das wurde gesagt unter einer Zeugen, da aber der Schock noch tief ist und der erste Unfall sag ich euch mal ein Beispiel.

Person Mann ist hinten draufgefahren weil dieser Telfoniert hat, punkt und aus. Du hast einen Zeugen und jezt schaut das Speil ganz anders aus und dazu der Satz. Kopiert: Daraufhin wollte er mir 100€ geben. Somit ist doch alles gesagt. Rechtsanwalt einschalten und abwarten, natürlich sollte ein KFZ Gutachter den Wagen anschauen.
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#58
Mein Problem ist, dass der ESD gestaucht aussieht... Das Auto ist lauter und brummt....
Einen Unfallbericht habe ich nicht, sollte ich schon? Das ganze passierte am Montag um 17 Uhr.
Er bekam das Verwarngeld.
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#59
Zu allererst: Wie geht es dir und deinem Beifahrer? Alles gesundheitlich im Lot?
Der Anprall war schon was heftiger, und hier haben Leute schon bei weniger über Genickschmerzen geklagt. Sind vielleicht auch nur Simulanten.
Zum Unfallbericht, den gibt es sofort. Ich bin verwundert.
Das entbindet dich aber nicht davon für die gegnerische Versicherung nochmals eine Unfallschilderung zu schreiben.
Die kommen schon auf dich zu. Natürlich nur wenn du den Schaden reklamierst.
Dann laufe mal zur Polizei und hole dir wenigstens die Tagebuchnummer. Hast du die Daten des Gegners überhaupt?
Das mit er Verwarnung des anderen ist schon mal extrem hilfreich, das ist sowas wie ne Vorverurteilung.
Bei meinem letzten (Fahrrad)Unfall wurde der generische Autofahrer nicht verwarnt, stand aber an erster Stelle im Unfallbericht. Die Verhandlungen mit der Versicherung waren zäh, aber sie hat gezahlt.
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#60
Mir geht es gut, ja. Meinem Beifahrer soweit auch, er hatte zwar zuerst ueber Ruecken- und Nackenschmerzen geklagt, allerdings haben wir beide sowieso von Hause aus Rueckenprobleme. Ich war gestern beim Orthopaeden, nur zur Sicherheit, der sagte mir ich haette zwei steife Halswirbel, die vom Aufprall kommen koennten, was ich allerdings nicht glaube. Ist aber auch zu spaet, habe gehoert man hat 24 Stunden Zeit um sich untersuchen zu lassen, um das mit anzugeben.
Ich habe einen Zettel vom Unfallgegner bekommen, auf dem seine Daten, jedoch noch nicht seine Versicherung stehen. Er kannte die Daten nicht und hat keine Karte mitgefuehrt. Das darf ich ihm natuerlich hinterher telefonieren... Ansonsten habe ich eine Unfallvorgangsnummer.
Macht es einen Unterschied, wer zuerst befragt wurde? Das waren wir. Ansonsten denke ich, dass die Polizistin ihn erst einmal fuer schuldig hielt, da sie ihm gleich eine Geschichte mit einem Ball, Kindern und einen Sicherheitsabstand erzaehlte, den er ihrer Meinung natuerlich voellig missachtet hatte.
Zu uns war sie eigentlich ziemlich nett.
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