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AHK montieren. Was darf ich ziehen?
#1
Hey hey.

Ich hoffe mal, ich bin hier in der Kategorie „Karosserie“ richtig, wenn es um Gewicht geht :3

Da ich momentan parallel etwas bezüglich Tempomaten für den 1er twingo ausprobiere, gehts auch schon parallel zum nächsten Thema. Auch das wichtigste für mich überhaupt.

Ich will mir in der nächsten Zeit eine AHK montieren und habe auch eine heraus gesucht.
MAX. Stützlast von 50 Kg sind gut. Hab aber auch nicht bessere gefunden.

[Bild: twingo-23234854-WHI.jpg]

https://www.ebay.de/itm/165346704576?mkc...media=COPY

Geplant war einen kofferanhänger mit viel Platz im Innenraum zu kaufen zum ausbauen. Eigentlich genauso wie hier. Unten ist der gleiche Anhänger verlinkt

https://youtu.be/VOPxUb3FXLw

Hier der Anhänger:
https://m.blyss.de//produkte/anhanger/ko...anhanger-1

Aber bei ???660 kg???? Leergewicht kann ich das schonmal komplett vergessen. Oder ihre ich mich da? Da steht nur Gesamtgewicht: 1300KG und Nutzlast 640KG. Das kann doch eigentlich nicht sein, oder? Der sollte doch Max. 300 kg Leergewicht haben ?! Keine Ahnung.
Da ich im Forum nicht wirklich fündig wurde will ich hier jetzt ma Klartext hören, was ich ziehen darf (gebremst)
Ich brauche aber auch kein „Kauf dir ein anderes Auto“ „Kannste vergessen“ usw.
Renault sagt nix klares, im Forum steht nur etwas mit 600 kg und „weis nicht so recht“….


Was darf er Max. Gebremst ziehen? 600kg? 750kg Max? Kann ich dann überhaupt noch was ins Auto laden bei angenommenen 600 kg Anhänger Gewicht ?

Und ja. Es ist mein Ernst. Ich will öfters wegfahren mit meinem twingo und mein kleines eigenheim hinter mir her ziehen Wink

Ich freue ich auf zuverlässige Antworten Smile
Weist du, warum die Frontscheibe beim Twingo so groß und der Rückspiegel klein ist? Weil die Vergangenheit nicht so wichtig ist, wie die Zukunft Wink
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#2
Also ich habe jetzt zwei Twingos gehabt Phase 1/2 und diese waren jeweils aufgelastet. D.h. ich durfte/darf bis 8% Steigung 750kg gebremst ziehen. Ansonsten nur 400kg ungebremst oder 12%Steigung gebremst was im Schein steht.
Dein Auto darfst Du weiterhin normal beladen.
Googel einfach mal nach Zulässiger Gesamtmasse .
Hoffe das hat Dir geholfen und ja Anhänger ist ziemlich verwirrend.
Alles rund um das Metall und den Metallbau!!

Meine DIVA Embarassed
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#3
bei mir ist glaub nix aufgelastet.

AHK vom Vorbesitzer.

400kg ungebremst oder 600kg gebremst darf ich ziehen.
Wir sind nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere uns haben wollen!

Spritmonitor.de
Meine beiden:
Isabella: 2001 mit D7F ohne Klima, ohne UCH
Kogi: 2003 mit D7F mit Klima, mit UCH
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#4
Ja. Das mit dem auflisten hat mir gerade jemand gesagt. Das werde ich auch machen.
Kann mir jemand eine echt gute AHK empfehlen? Die, die ich oben heraus gesucht habe, ist ?zulässig bis 896 kg?

Kannst du mir ein Bild vom fahrzeugschein zuschicken? Bzw, bei welchem tüv warst du da? Ich hab mit der Dekra eben telefoniert. Wenn du bei der Dekra warst, können die die Dokumente aus der Datenbank entnehmen.

Wenn das tatsächlich dazu kommen sollte, werde ich mir mein kurz übersetztes Getriebe wieder rein schmeißen und nur meinen 5 Gang tauschen zum Sprit sparen auf der Autobahn Very Happy
Sonst komme ich keinen Berg mehr hoch
Weist du, warum die Frontscheibe beim Twingo so groß und der Rückspiegel klein ist? Weil die Vergangenheit nicht so wichtig ist, wie die Zukunft Wink
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#5
Der tüv Herr hat gesagt, das mir einer von euch mal ein Bild zusenden soll von dem unbedenklichkeitsschreiben oder dem Schreiben von der Renault
Weist du, warum die Frontscheibe beim Twingo so groß und der Rückspiegel klein ist? Weil die Vergangenheit nicht so wichtig ist, wie die Zukunft Wink
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#6
Generell: bitte bemüht die Suche, genau für dieses Thema gibt es schon einen längeren Thread.

@ Daniel: ohne weitere Schritte gilt für das,was Du ziehen darfst, erstmal ausschließlich das, was in Deinem Fahrzeugschein zu gebremst und ungebremst steht (bzw. noch unten beim Freitext aufgeführt ist). Was in Katalogen oder im Netz zu den Hängern steht, ist da erstmal irrrelevant.
Aber ja, durch das Eigengewicht eines Hängers kann die Nutzlast ganz schön runtergehen. Ich hab in den letzten Monaten einige Hängereinsätze gehabt, weil ich mit meinem Garageninhalt umziehen musste. Da ging es bspw. um Motorräder. Zunächst wollte ich einen Kofferanhänger mieten, der war aber im Vergleich zum Planen-Anhänger vom selben Anbieter soviel schwerer, dass ich fast nix mehr hätte reinladen können.
Zur Stützlast von AHKs:
Da wurde schon ganz viel in dem anderen Thread geschrieben, daher will ich das hier nicht wiederholen.

Kann aber von meiner Bosal-AHK berichten: die muss nicht im Schein eingetragen werden (kann aber). Wenn sie nicht eingetragen wird, muss man die Einbau-Anleitung anstelle einer ABE mit sich führen. Es gelten die im Dokument aufgeführten Werte für die Stützlast. Wie oben geschrieben gilt das nicht für die Anhängelast, da ist der Wert in der Einbau-A das theoretische Max, was aber vom Fahrzeugschein-Wert „übertrumpft“ wird.

Bezüglich Empfehlung: bin mit meiner Bosal zufrieden, die als gebrauchte Hardware an die Blaubeere kam und dazu nen neue E-Satz verpasst bekam.
Ist halt auch ein Markenprodukt und ich hab gute Erfahrungen mit dem Bosal-Support gemacht, als ich Fragen hatte.
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#7
Ziehen darfst du das was im Fahrzeugschein gebremst geschrieben steht. Man darf die Stützlast hinzurechnen.

Den Kofferanhänger oben kannst du zwar anhängen, aber kaum noch was zuladen. Wenn du ein Eigenheim hinter dir ziehen möchtest, rate ich dir zu:
- Qek Junior gebremst
- Qek Aero gebremst
- oder Niewiadow

Bei den Anhängern sollte man aber dennoch vorab, das Gewicht prüfen. Das kann durch Ausbauten variieren.

Für kleine leichte Wohnwagen kann man hier schauen -> https://anhaengerforum.de/

Die Anhängelast die bei der AHK steht, ist für die AHK was diese maximal kann, bekommst man aber nicht auf sein Fahrzeug übertragen bzw. eingeschrieben.

Empfehlung AKH wäre Bosal, Oris oder Westfalia
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#8
was bitte hat denn die stützlast mit dem anhängergewicht zu tun und weshalb sollte man die drauf rechnen können?

kleines eigenheim hinterher ziehen? dann entscheide dich beim twingo für einen klappfix oder was ähnliches. damit wird der twingo gut klar kommen.


mfg rohoel.
Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!

Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!


[Bild: 657732_5.png]
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#9
Da die Stützlast auf die Anhängerkupplung drückt, wird sie in einem Gespann immer dem Zugfahrzeug zugeordnet. Das heißt, dass dieser Wert immer berücksichtigt werden muss, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bestimmt wird. In der Praxis bedeutet dies, dass bei Gespannfahrten die Stützlast vom maximal möglichen Gesamtgewicht des Autos abgezogen werden muss. Nur die Differenz steht dann für eine Zuladung im Pkw zur Verfügung.

Sprich ich habe eine Stützlast von 50Kg, so wird dies dem Zugfahrzeug zugerechnet. Sprich, wenn wir jetzt 650kg ziehen dürfen, darf der Anhänger auch 700Kg aufweisen. Weil durch die Stützlast 50Kg dem Zugfahrzeug zugeschrieben werden. Daher sollte man auch diese Stützlasten einhalten.
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#10
@ Daniel: nochmal zum Kofferanhänger, den Du oben verlinkt hattest...ist Deine Idee, den zu einem Wohnwagen auszubauen oder planst Du, Sachen darin zu transportieren?

Falls letzteres: greif lieber zu einem Anhänger mit Plane, da kannst Du bei gleichem Volumen DEUTLICH mehr zuladen, weil der Anhänger um einiges leichter ist.

Falls ersteres: greif lieber zu einem der von Toujours beschriebenen Wohnwagen. Die sind ab Werk besser ausgestattet, als Du es mit einem Eigenbau erreichen könntest. Liegt an den grundlegenden Konstruktionen, die in allen Details auf Gewichtsersparnis ausgelegt sind. Und Dir damit mehr Nutzen pro Lastkilos bieten.
Eine sinnvolle Alternative könnte sein: Klappzelt-Anhänger (ich habe lange mit einem Klappfix CT-5 geliebäugelt, wäre immer noch meine erste Wahl) oder - wenn Du maximal zu zweit reist - Innenausbau des Twingos zum Reisemobil mit ausgebauter Rückbank plus kleiner geschlossener Lastenanhänger für Reisegepäck (niewiadow n 250c beispielseise)...über sowas denke ich grade konkret nach (war eigentlich schon fürs letzte Jahr geplant).
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Es bedanken sich: Broadcasttechniker
#11
(25.02.2023, 21:14)C06Toujours schrieb: Sprich ich habe eine Stützlast von 50Kg, so wird dies dem Zugfahrzeug zugerechnet. Sprich, wenn wir jetzt 650kg ziehen dürfen, darf der Anhänger auch 700Kg aufweisen. Weil durch die Stützlast 50Kg dem Zugfahrzeug zugeschrieben werden. Daher sollte man auch diese Stützlasten einhalten.

da bin ich nicht bei dir.
stützlast einhalten auf jeden fall. das ist ja die last die auf die hängerkupplung von oben drauf drückt. das anhängergewicht ist aber das was alleine auf der waage steht und von hinten schiebt.
aber ich weite das nicht weiter aus. du wirst sicher recht haben.


mfg rohoel.
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#12
Von mir gibt es ein Jein.
In der Regel steht der Hänger bei einer Messung mit den Rädern auf der Wage. Dieser Wert zählt und die Stützlast wird immer dem Zugfahrzeug zugeordnet.
1: Im Idealfall sollte der der 650kg schwere Hänger ja schon mit 50kg auf die Kupplung drücken und nicht mit 0 Kg. Letzteres wäre eher schlecht.
2: Zusätzliches Gewicht, das man zwischen Achse und Kupplung lädt, verteilt die zusätzliche Last immer auf Kupplung und Achse. Nur direkt auf der Achse lagerndes Gewicht drückt auch nur auf diese.

Ich wäre mit den gnadenlosen ausreizen auch vorsichtig. In erster Linie aber deswegen, weil ich zu Hause das tatsächliche Gesamtgewicht nicht ermitteln kann und das wiegen des Ladungsgewichtes mit der Badezimmerwage nicht sehr genau ist.
Große Hänger an Kleinwagen sind nun mal sehr auffällig. Die Chance kontrolliert zu werden ist schon deutlich größer als bei einem Golf mit Baumarkthänger.
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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Es bedanken sich: rohoel
#13
Wir kennen uns da schon ein wenig aus. Teste einfach mal selbst auf einer Waage. Wir haben das mit unseren Wohnwagen durch. Wohnwagen allein gewogen 900kg. Wohnwagen auf der Waage und an der AHK ohne das auch das Auto auf der Waage war, schon ist der Wohnwaagen um die Stützlast leichter. Und wir testen dies vor jedem Urlaub, damit die Stützlast auch voll ausgenutzt wird.
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Es bedanken sich: rohoel
#14
lieben dank für die erklärung! leuchtet ein. die masse auf der hängerkupplung kann ja nicht zwei mal vorhanden sein. Wink


mfg rohoel.
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