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Betrugsversuch meiner Werkstatt?
#1
ZZTwingo1 
KFZ-Werkstatt versucht mich zu verarschen.. was soll ich tun? [weiterlesen]

Unzwar ist das eine etwas längere Geschichte, ich hoff da schreckt euch jetzt nicht ab zu antworten, ich halts kurz:

Unzwar ist mir einer hinten drauf gefahren, anschließend kam einer von der Werkstatt hat mein Auto abgeholt udn zue iern anderen Werkstatt (!) - warum auch immer - gefahren.

Hatte das Auto 3 Tage, rief zwischenzeitlich an, er müsste erst noch Teile besorgen, etc.

Nun bekam ich mein Auto endlich wieder, hatte es direkt nachd er Arbeit durchgecheckt, was war?
Die Stoßstange, die paar cm schief hing, hängt noch immer genauso.
Das sollte nicht der einzige Schock bleiben, ich hatte bevor der Herr das Fahrzeug nahm, extra den Kilometerzähler auf Null gestellt - gefahrene Kilometer: 160 km

Die Stadt wo sich beide Werkstätte befinden ist aber nur - 14 km - entfernt.

Als ich daraufhin bei dem netten Mann anrief, hieß es:
"Das ist eien Frecheit, ich habe nur das AUto von eienr Werkstatt zur anderen gefahren mehr nicht - du lügst, du willst mir das nur anhängen."

Dementsprechend war ich auf 180!! Denn ich hatte meine Mutter noch als Zeugin, die auch wusste, dass ich auf null gestellt hatte.

Nun, im Endeffekt war alles wie es war mein Benzin wurde verfahren und das eizige was mir vorlag war ein Kostenvoranschlag mit 230,-.

Die Versicherung des Schuldigen bezahlt dies selbstverständlich nicht.
Jetzt rief der Herr, der zuvor noch meinte "es war eien Frechheit.." an und meinte, die andere Werkstatt, die den Kostenvoranschlag gemacht hat möchte für die Schätzung 120,- €.

Ich sagte ich habe kein Geld von der Versicherung und auch keine Rechnung und vorher wurde auch nicht gesagt, dass so ein "Angebot" soviel kostet!!!! Und ich ahbe auch keine richtige Rechung von dieser "Schätzung", sondern nur diesen KV, wo nichts draufsteht.
Von dem verfahrenen Benzin war keine Rede & das beste das Geld wollte er ein Tag später BAR abholen...


1. Was soll ich jetzt tun?

2. Kann man so eine "Schätzung" überhaupt mit 120,- € lohnen?
3. Das verfahrerene Benzin seh ich wahrscheinlich nicht wieder?
4. Die können das doch gar nicht ohne Rechnung verlangen, oder??



Sorry für die vielen Fragen, aber bin echt sauer..
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#2
Das ist wirklich verarsche Ich würde mal den Anwalt anschalten.
Ich hatte das Selbe problem hab mein auto in der Werkstatt abgegeben und nächsten Tag Hälfte des Sprits war weg.
Zum glück war das mein kollege er musste damit zur arbeit undso das war kein Problem.
[Bild: widget_41.png]
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#3
Danke für die schnelle Antwort, ich kann mir leider kein Anwalt leisten Sad
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#4
Für so etwas gibt es doch die Schiedsmänner des KFZ-Gewerbes, oder nicht?

http://www.kfz-schiedsstellen.de/
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#5
Zahle nichts wenn es keine eindeutige Rechnungsforderung dafür gibt!
Zahlungsaufforderungen nach der erstellung eines KVs müssen nicht gezahlt werden sondern die Werkstatt muss vor der erstellung auf den Kostenpunkt Hinweisen!
Eine KV kostet im normalfalle nichts wenn du den Wagen in der Werkstatt hinterher Reparieren lässt,ansonsten sind die kosten je nach Werstatt zw.20-80.- Euro durchaus möglich.Von 120.- habe ich noch nie gehört..denn das ist pure Abzocke!
Dein weg wird sein zum Anwaltund auf Schadensersatz(Benzin)klagen und wegen des Verdachts auf Betrug.
Wenn es so ist wie du schilderst und allesnachweisen kanns hast du schon gewonnen.
*Angaben ohne Gewähr^^*
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#6
(19.02.2012, 17:55)hudemcv schrieb: Für so etwas gibt es doch die Schiedsmänner des KFZ-Gewerbes, oder nicht?

http://www.kfz-schiedsstellen.de/

Wusst ich gar nicht :O

Vielen Dank!
(19.02.2012, 17:56)Twingohomy schrieb: Dein weg wird sein zum Anwaltund auf Schadensersatz(Benzin)klagen und wegen des Verdachts auf Betrug.
Wenn es so ist wie du schilderst und allesnachweisen kanns hast du schon gewonnen.

Danke, jedoch kann man das verfahrenen Benzin so ja nicht mehr nachweisen, da ich es einen Tag später wieder für den Weg zur Arbeit gebraucht hab, - nur meien Mutter kann mit bezuegen, dass es verfahren wurde, gilt das auch?
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#7
Hallo,

wenn Dir einer drauf fährt - ist normalerweise der Auffahrende schuld, also der hinter Dir.
Du kannst dann den Wagen in eine Werkstatt bringen die Du möchtest, oder einen Sachverständlichen ( telefonbuch). Es sei den, Deine Versicherung schickt Dir einen "eigenen" Gutachter. Oder schlägt Dir jemanden vor.
Das muss normalerweise der Schuldige/seine Versicherung zahlen.

2 Werkstätten - es kann sein das die Werkstatt Karosserierarbeiten wo anders machen lässt, ist gang und gäbe sowas. Einmal hin und zurück also 28 = 30 km. Teile holen, na ja, kann man liefern lassen oder selber holen - 160 km insgesamt sind aber schon viel, wobei ich sowas auch kenne.

120,- scheinen mir auch ein bisschen viel, zumal der Schaden nur 230,- sein soll.

Hast Du nicht die Angaben, Daten vom Unfallverursacher? lass Dir die Versicherungsadresse geben, rufe dort an.
Hast Du Rechtsschutz bei Deiner Versicherung?Könntest Du einen Anwalt kostenfrei nehmen.
Polizei war nicht da?

Nobtus
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#8
Mit KFZ Werkstätten alles schriftlich machen wenn man nicht gerade dabeisteht.
Zu einem Werkstattauftrag gehören neben den genauen Angaben zum Fehler / zum Umfang der Arbeiten auch der Kilometerstand bei Annahme, vorhandene bzw. nicht vorhandene Vorschäden und alles was mündlich vereinbart wurde, wie z.B. Rückgabe der Altteile usw.
Es kommt öfter vor dass kleine Klitschen Kundenfahrzeuge selber nutzen oder sogar anderen Kunden zur Verfügung stellen.
Was denkst du wie spaßig das wird wenn du dann Strafzettel bekommst.
Ich kenne mehrere Fälle aus ersten Hand, nicht Hören-Sagen, wo Werkstattangestellte Kundenfahrzeuge bei der "Probefahrt" geschrottet haben.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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