23.01.2012, 19:09
(23.01.2012, 18:45)Wolda schrieb: Außerdem - wie willst du belegen dass der Twingo 1998 Euro 2 hatte?
Ich muss nicht belegen, dass der Twingo Euro 2 hatte, sondern nur, dass zum Zeitpunkt der Erstzulassung Euro 2 erforderlich war zum Zulassen.
Dass der Twingo D3 hatte, war Benefit, aber nicht verpflichtend, daher darf zurückgestuft werden.
Bei der Lautstärke geht ja auch mehr, als eingetragen ist. Zur Not muss halt eine Geräuschmessung erfolgen, aber solange die gesetzlichen Grenzwerte zum Zeitpunkt der Erstzulassung eingehalten werden, kann das abgenommen werden.
Einziges Problem könnte der Radabrollumfang werden. Da der Abrollumfang beim Twingo kleiner ist als beim R19, ändert sich die Gesamtübersetzung.
Da könnte der TÜV rumstänkern und ein Abgasgutachten verlangen. Aber auch in diesem Fall reicht es, wenn die Grenzwerte von Euro 2 eingehalten werden.
Gruß Martin
PS: Das hab ich bei einem Seminar für Zulassungsrecht gelernt. Dem Dozent habe ich gerade eine Email geschrieben, ob er mir einen betreffenden Paragrafen nennen kann.