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Blitzerfoto anfechten??
#46
Zitat:Es liegt keinesfalls an dir, für eine Geschwindigkeitsbeschränkung einen Grund zu sehen - wenn das Straßenverkehrsamt befindet, dass das an dieser Stelle notwendig ist, hast du das zu akzeptieren oder eben zu bezahlen - und was der Dinge mehr sind oder sein könnten.
Und weiter, offensichtlich spielst du hier auf etwas an, was du vielleicht als "Gewohnheitsrecht" kennst - aber das gibt es nicht. Als Autofahrer musst du immer damit rechnen, dass sich eine Verkehrsvorschrift ändert - oder bist du der Ansicht, dass du bei Rot über eine Ampel fahren darfst, nur weil dort 20 Jahre keine Ampel war und du es als Abzocke oder Schikane siehst, wenn man dafür blechen muss ?

Das mit dem Gewohnheitsrecht haben wir schon hier besprochen und ich weiß das es das nicht gibt.


(13.05.2011, 15:02)C06Toujours schrieb: Wegen mir könnten die gerne mal einen Blitzer vor dem Tunnel „Königshainer Berge“ stellen, denn dort fährt wirklich keiner 80, ich schon, da ich keinen Bock auf noch einen Blitzer habe.
Zitat:AHA , tatsächlich.... ??

Ja es ist so. Wenn ich in Bautzen arbeiten bin und heim fahre, fahren die meisten keine 80 dort und ich fahre meist punkt 80 und es ist dann immer komisch wenn lkw´s vor mir sind, und die immer kleiner werden obwohl die da auch 80 fahren müssten.


Zitat:Und diesen möglichen Blitzer zu verstecken, wäre dann solange vollkommen in Ordnung, bis der "Staat" von dir ein Foto macht, wie du mit 90 daherkommst und hinterher jammerst, wie unfair es doch ist, den bösen, bösen Blitzer so gemein zu verstecken, dass man ihn nicht auf 150 Meter sehen kann, oder wie jetzt ?

Mir wäre es recht wenn dort mal einer stehen würde, damit die dort net alle so fahren, denn es gibt auch ausnahmen die zischen dort mit 130 oder so lang. ich fahre seit dem das 80 schild ist immer meine 80 und vllt auch mal 85 aber auf keinen fall eine 100 oder mehr. habe keinen bock noch einen blitzer zu bekommen und noch mehr zu bezahlen. mir reicht das schon.



@Col. Sheppard

Genau sowas meine ich. Ich kann es eben auch nicht verstehen, denn dort waren weder Schlaglöcher noch i-welche anderen ersichtlichen Gründe.
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#47
(13.05.2011, 22:51)Col. Sheppard schrieb:
Zitat:Es liegt keinesfalls an dir, für eine Geschwindigkeitsbeschränkung einen Grund zu sehen - wenn das Straßenverkehrsamt befindet, dass das an dieser Stelle notwendig ist, hast du das zu akzeptieren oder eben zu bezahlen - und was der Dinge mehr sind oder sein könnten.

Naja... manchmal kann man aber nicht anders als sich über solche Vorschriften zu ärgern und nach Gründen zu suchen..

Ich will dir nicht ernsthaft widersprechen, manches ist Abzocke, aber es hilft nichts, wenn's blitzt ist Zahlemann&Söhne angesagt. Und zu deinem Beitrag selbst - auch hier sind die 30 km nicht wirklich verständlich, wenn du aber ohne Geschwindigkeitsbeschränkung oder mit einer höheren als 30 in so ein Loch bretterst, dann ist das Geschrei auch groß von wegen demolierter Räder/Reifen, Stoßdämpfer, Spoiler usw.
Was ich in meinen Beiträgen sagen wollte war nur, dass es nur sehr wenige Fälle gibt, wo jemand trotz eindeutigem Foto und eindeutigem Meßergebnis ganz ohne Sanktion davongekommen ist - und wenn die Sanktion eben heißt Probezeitverlängerung oder Fahrverbot oder Nachschulung, dann ist das eben so - vllt. lernt der Betroffene daraus etwas für sein weiteres Fahrverhalten. Nochmals, es geht nicht an, gegen geltendes Recht zu verstoßen und dann hinterher zu jammern, wie böse doch die Sheriffs sind und überhaupt ...
Kein Twingo RS Bj.2009 mehr
jetzt
Audi S6 mit S8-Motor
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265/35 9x19 Original Audi (Sommer)
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#48
Das Problem bei mir ist ja, dass das Blitzerfoto aus einen sehr weiten Winkel geschossen wurde und beim vergrößern des Gesichtes nichts weiter zu erkenne ist. Und darauf hin habe ich halt das Original angefordert, also das ich es einsehen möchte, aber darauf hat das Amt ja nicht regagiert, obwohl ich eigentlich ein Recht darauf habe das Original Bild einzusehen. Und da frage ich mich, wo die Gerechtigkeit bleibt.

Ich werde ja sehen was nun rauskommt oder auch nicht. Nur ist es halt schwer dieses Seminar bzw. Nachschulung unterzubringen, da ich noch in Ausbildung bin und jede Woche oder aller paar Tage einen anderen Arbeitsort habe. Das stört mich an der ganzen Sache und wenn es wirklich paar Monate dauert bis ich bescheid weiß, ist es erst recht noch beschissener, da ich nicht in Sachsen bleibe. Denn habe mich zu der Nachschulung belesen und die findet halt nur statt wenn genügend Teilnehmer vorhanden sind.

Aber das kann ich ja, denke ich zumindest, mit der zuständigen Behörde klären.
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#49
@twingotrilogologe:

Ein Kompromiss wäre es doch ein Schild mit "empfohlene Geschwindigkeit" aufzustellen, anstatt sie vorzuschreiben. So kann keiner sich beschweren wenn er sein Auto zu Schrott fährt, da er es sich ja aussuchen kann ob er der Empfehlung folge leistet..

Und btw: Ich wurde schon insgesamt 3 mal im Leben geblitzt, wurde aber immer irgendwie verschont. Einmal hats hinter mir Blitz gemacht, kam nie was zurück.. Wink (War über 20 zu schnell Innerorts! Das letzte mal übrigens!) Dann 2 mal in der Stadt 6 oder 7 km/h zu schnell, da hat es sich für die wohl nicht gelohnt.. Smile

@C06Toujours:

Was das Seminar angeht: Das es so schnell kommt, darauf würde ich mich eh nicht verlassen. Mein Freund hat einen Unfall gebaut um Oktober 2010 und hat daraufhin ein Bescheid bekommen das er an einem Aufbauseminar Teilnehmen muss (mit Probezeitverlängerung), aber bisher kam außer dem Bescheid keine Konkrete aufforderung wo und wann er es machen muss... Und es ist mehr als ein halbes Jahr vergangen! ...


MfG,
Sheppard
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#50
verfälltdas denn nicht irgendwann??
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#51
Ja, entweder nach 1 oder 2 Jahren.. bin mir da grad nich sicher..


MfG,
Sheppard
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#52
OK, jetzt wirds konkreter, du hast natürlich ein Recht auf Ansicht des Originalfotos. Fordere die Behörde schriftlich auf, die diese Ansicht / Einsicht zu gewähren und äußere dich zunächst nicht zu einem wie auch immer gearteten Vorwurf. Wenn auf dem echten Foto ebenso wenig zu erkennen ist, bist du als Fahrer erstmal aus dem Schneider.
Allerdings wirst du aufgefordert werden, den Fahrer zu benennen, wenn du das nicht tust (weil es z. B. dein Vater, dein Bruder oder welcher Verwandter auch immer war - Familienmitglieder must du nicht belasten),können sie dich nur noch als Halter (falls du das bist) belangen - könnte auf Führung eines Fahrtenbuches hinauslaufen, glaub ich aber nicht beim ersten Mal. Und im Übrigen, selbst musst du dich natürlich auch nicht belasten
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#53
Also ich habe wo ich die Anhörung bekommen habe, mich nicht als Fahrer benannt und ich habe ein Schreiben mit aufgesetzt, wo ich die Einsicht des Originalfotos beantrage, damit ich dennen sagen kann wer gefahren ist. Aber auf das Schreiben haben die nicht reagiert so scheint es mir. Ich habe ja sogar die Bearbeiterin per E-Mail angeschrieben, aber hier kam auch nie was zurück und sowas finde ich nicht in Ordnung, denn wenn ich schon in eine Mail eine Frage stelle, kann ich doch davon aussgehen, das die mir antworten oder nicht?

Ich glaube nämlich, das die das Schreiben von mir einfach ignoriert haben, denn sonst hätte ich ja was bekommen zwecks Foto einsehen oder nicht. Aber keine Ahnung ob die das bekommen haben oder nicht. Habe zwar von Schreiben eine Kopie, aber ich denke nicht, das ich damit was anfangen kann.

Aber ich finde es komisch, wenn ich bei der Anhörung nicht angebe, das ich der Faher bin und das Bild nicht gerade eine gute Qualität hat, müssten die mir denn nicht ein Schreiben zuschicken wo die Fragen wer denn sonst an dem Tag gefahren ist??
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#54
Egal, wenn du da raus willst musst du reagieren.
Und zwar innerhalb der im Schreiben genannten Fristen.
Und ne Quittung für deinen Einspruch brauchst du auch.
Also entweder per Fax (geht schnell und kost' nix), oder per Einschreiben.
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#55
Wie ist dann denn, wenn ich nun schon das Bußgeld bezahlt habe?
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#56
Das würde ich jetzt mal als Schuldanerkenntnis werten.
Bin aber kein Jurist.
Du kannst ja schreiben das du das vor lauter Angst gemacht hast damit die Kosten nicht weiter hoch gehen.
Oder versuchen den Betrag zurückzubuchen, ist aber im Gegensatz zu ner Lastschrift sehr schwer bis unmöglich.
Schreibe du hättest das mit Strafe im Innenverhältnis geregelt, den Fahrer willst du aber nicht benennen.
Dann kannst du das mit der Einsichtnahme der Fotos natürlich vergessen, ist leider widersprüchlich.

Meine Mutter hat den Wohnwagen ihrem Gärtner geschenkt.
Den "Verkauf" der Versicherung gemeldet, aber nicht dem Straßenverkehrsamt.
Der Penner hat den nicht abgemeldet.
Dann kamen böse Schriftstücke per Postzustellungsurkunde.
Nach der Klärung hat meine Mutter die knapp 50€ Verwaltungsgebühren bezahlt um keinen weiteren Stress zu haben.
Die Knete hat sie ihrem Gärtner aber wieder abgeknöpft.
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#57
Habe mir auch schon gedacht, wenn ich nun gezahlt habe, das das ein Schuldanerkenntnis ist.
Werde die Bearbeiterin einfach nochmal anschreiben und schauen, ob ich dann eine Antwort zurück bekomme.

Ich habe mir gerade den Bescheid nochmal angeschaut. Da steht unter dem Text " *ein Lichtbildabgleich erbrachte, dass Sie die verantwortliche Fahrzeugführerin sind."
Dann steht bei dem "*" folgendes "*Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente."
Heißt das nun, dass ich mein Originalfoto gar nicht einsehen darf, da ich keinen Zugang habe??
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#58
(14.05.2011, 16:00)C06Toujours schrieb: Habe mir auch schon gedacht, wenn ich nun gezahlt habe, das das ein Schuldanerkenntnis ist.
Werde die Bearbeiterin einfach nochmal anschreiben und schauen, ob ich dann eine Antwort zurück bekomme.
Ich denke, da wird nichts mehr kommen, du hast bezahlt, damit ist die Sache aus Sicht der Sachbearbeiterin erstmal erledigt. Ob die irgendwas an die FSST weitergeleitet hat - keine Ahnung - aber ich würde nicht nachfragen, man sollte keine schlafenden Hunde wecken.
Wenn was weitergegeben wurde, wird sich die FSST vonb selbst melden, wenn nicht - Glück gehabt.....
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#59
Das stimmt, ich werde es erstmal sein lassen und schauen was noch kommt, kann ja auch etwas dauern und wenn nichts mehr kommt hab eich glück gehabt,
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#60
Was ist daraus geworden?
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