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Blitzerfoto anfechten??
#1
Hallo,

da hier ja nun viele Autofahrer sind und ich vielleicht Glück habe, dass auch einer dabei ist, dem sowas auch passiert ist, bitte ich um Rat.

Ich habe heute eine Anhörung zu einem Bußgeldverfahren bekommen. Ich bin 25km/h zu viel gewesen. Auf den Fotos die dabei waren, konnt man zwar mein Auto gut erkennen, aber nicht wer gefahren ist.

Ich habe mich auch schon dies bezüglich kundig gemacht. Es gibt viele Seiten wo drin steht, dass man bei der Begründung angeben kann, dass das Foto unscharf ist und man das Originalfoto einsehen will. Es gibt aber wenig Hoffnung auf Erfolg, da die Originalfotos meist schärfer sind, als das was man zugeschickt bekommt.

Ich hatte nun vor, erstmal mir das Originalfoto schicken zu lassen, per Mail, damit ich dennen dann genau sagen kann, wer am Steuer saß oder auch nicht.

Wie sind denn da eure Meinungen dazu?? Ist es sinnvoll, sich das Originalfoto anzusehen oder nicht??

Meine Strafe wäre auch nicht ohne. Würde einen Punkt bekommen, dann Kosten in Höhe von ca. 80 € und noch ein Aufbauseminar, da ich noch in der Probezeit bin und dazu wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert.

Vielleicht habt Ihr auch noch ne Idee was ich noch machen kann.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung habe ich nicht und einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

Danke schon mal für eure Hilfe.
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#2
moin ...hmmm, ich glaube da hast du geringe Chanchen. Bei ungenauem Foto liegt es dann immer noch an dir anzugeben, wer das Auto geführt hat. Ausser Fam.-angehörige muss man dann alle benennen. Kann man das nicht hat man die Auflage immer ein Fahrtenbuch zu führen um dem Amt nachzuvollziehen wer jeweils das Auto gefahren hat.
Ich schätze du musst in den sauren Apfel beissen und zukünftig die Verkehrsregeln verstärkt beherzigen. (was ja kein Fehler ist)

...oder du findest einen "Doppelgänger" der die "Schuld" auf sich nimmt

Ohne Fachanwalt sehe ich da keine großen Chanchen da unbescholten raus zu kommen ...lasse mich aber eines Besseren belehren Think
Übrigens: Lack ist klasse ...Folie aber auch ...kommt immer drauf an Whistle www.kaeferwerbung-info.de
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#3
Das mit dem Fahrtenbuch kommt imho frühestens beim zweiten mal.
Du musst damit rechnen, dass dich Polizei zu Hause oder auf der Arbeit besucht.
Die kommen unangemeldet und spekulieren auf einen Reflex.
Die kommen zu zweit mit Foto und zeigen wahllos auf irgendwen, aber nicht den richtigen.
Der "Ausgeguckte" reagiert umgehend und sagt: "Das bin ich doch gar nicht, das ist der Soundso.
Das war es dann für den Betroffenen.
Wenn der leugnet wird der "Ausgeguckte" als Zeuge vorgeladen.
Mies, aber effektiv.
Das habe ich schon einmal auf der Arbeit und einmal in einer WG selbst miterlebt sowie aus dem Freundeskreis gehört.
Ist vielleicht 'ne Kölner Spezialität.
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#4
Oder ganz einfach... man steht zu seinen Taten und überlegt nicht erst im Nachhinein, was man da angestellt hat und welche Konsequenzen folgen!

Wenn Du dein Leben genauso sehr liebst, wie ich meinen Twingo, dann lass' die Finger davon!
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#5
Ich danke für die Hilfe. Konnt mir schon denken, das entweder die mir das original schicken oder die Polizeit vorbeikommt.

Ich werde erstmal sehen wie das Originalfoto ist und dann sehe ich weiter.

Ich stehe schon zu meiner Schuld, wenn ich eine begangen habe, aber da wo die Begrenzung war, konnte ich nicht nachvollziehen warum da nun 100 km/h war und die hatten diese Beschränkung auch gleich mal 2 Tage später entfernt. Sonst waren da immer 130km/h. ich verstehe es ja wenn viel Schlaglöcher sind das man da eine Begrenzung hinmacht aber nicht da wo die die 100 hingemacht haben.

Finde es aber mies, einfach mal für ne woche oder so ne 100 hinzusetzten um Geld einzunehmen, damit die Straße wieder geflickt werden können. Finde das einfach nicht i. o. denn die sollen doch lieber woanders Beschränkungen hinmachen oder Blitzer aufstellen, wo es sinnvoll ist wie z.b. an Schulen oder an anderen Orten. Denn da wo die nie stehen oder Blitzen fahren alle so und so wie se wollen, wo ich sage, das geht einfach so nicht. Sehe ich ja vor dem Tunnel(Königshainer Berge) da ist 4km vorher ne 80 und da fahre ich immer 80 und wie kann es dann sein das alle die von hinten kommen, schneller sind. Hier könnten die ja mal nen Blitzer verstecken, damit die alle Blechen können, aber das wird wohl nicht passieren.

Aber was solls, man kann dagegen ja so und so nichts machen...
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#6
Naja...es gibt dann noch das sogenannte "Gewohnheitsrecht"...

Heißt:
Wenn das z.B. deine tägliche Arbeitsstrecke ist und dort immer 100km/h erlaubt waren jedoch urplötzlich auf 80km/h begrenzt wird und dann nach 2 Wochen wieder 100km/h erlaubt sind, könnte es durchaus sein, daß du dich auf das "Gewohnheitsrecht" beziehen kannst, das räumt nämlich eine gewisse "Eingewöhnungszeit" ein.

Aber um das ganz genau zu wissen müsste auch ich mich da erst schlau machen, ich weiß lediglich, daß es das gibt.

Kannst ja mal danach suchen Wink

Und es klingt nun wirklich nach reiner Abzocke...ist aber leider sehr oft der Fall!

Aber wie andere schon sagten, einfach nicht zu schnell fahren. Innerorts fahre ich immer nach Vorschrift und außerorts (je nach Verkehrslage usw.) wenn überhaupt 20km/h mehr, weil das meiner Meinung nach in nem guten Rahmen ist.

Nur bei den überteuerten Spritpreisen ist mir eh nicht mehr nach schnell fahren Sad
Grüße, Jochen

[Bild: KekeDelphinBanner2.jpg]
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#7
Hey,

da werde ich gleich mal nachschauen, was das "Gewohnheitsrecht" aussagt.

Normalerweise fahre ich ja meist nur 10 km/h mehr oder so. bin a eher der gelassene fahrer, aber da war es echt gewohnheit, da ich ja nun auch die strecke jeden tag fahre, wenn ich in bautzen arbeiten bin. Aber wie gesagt werde mich mal kundig machen.

Danke für den Tipp Morfeus
Alos habe geschaut wegen dem "Gewohnheitsrecht" dieses gibt es leider nicht im Straßenverkehr.

Aber ich werde in die Begründung mit einfließen lassen, warum den dort auf 100km/h begrenzt wurde, denn ein offensichtlicher Grund lag eigentlich nicht vor. Da auf dem Stück wo 100 waren keine Schlaglöcher oder iregdnwelche arbeiten waren.
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#8
Das Gewohnheitsrecht gibt es nirgendwo, das heißt dann "Übung".
Ist aber so schwer zu googeln, weil man unter Übung ja sonst was anderes versteht.
Ich würde mich nicht auf so was stützen wollen.

Mal ne andere Frage:
Wo war das?
Ne Landstraße? 130?
Auf deutschen Bundesstraßen gilt höchstens 100, auch ganz ohne Schilder.
Mach ne Nachschulung, das kostet zwar, bringt aber was.
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#9
(10.04.2011, 16:57)Broadcasttechniker schrieb: Mal ne andere Frage:
Wo war das?
Ne Landstraße? 130?
Auf deutschen Bundesstraßen gilt höchstens 100, auch ganz ohne Schilder.
Mach ne Nachschulung, das kostet zwar, bringt aber was.

Ne es war auf der Autobahn Zwischen Bautzen ost und Weißenberg. Da gibt es einen Parkplatz "Löbauer Wasser" und da standen die dann ca. 200m oder so in einer bucht.

Das auf der den normalen Bundesstraßen 100 km/h gilt weiß ich.
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#10
Hab jetzt grad mal doch nach dem Gewohnheitsrecht gegoogelt...

Das gibt es wohl nicht fest verankert im Gesetz, ist aber durchaus in der Benutzung:

Zitat:Im Straßenverkehrsrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht. Man kann sich aber ggf. mit Erfolg darauf berufen...

Außerdem kenne ich n Beispiel. Diese Person hat sich mit Erfolg darauf berufen, allerdings ging es dabei um ein Parkrecht vor der Haustüre.
Grüße, Jochen

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#11
(10.04.2011, 13:20)C06Toujours schrieb: ... und die hatten diese Beschränkung auch gleich mal 2 Tage später entfernt.....
Bei uns haben die mal auf der Schnellstraße geblitzt, da war kurzzeitig eine 80ger Zone. Eine Stunde, nachdem der Blitzer im Radio kam, war die Polizei samt Schilder weg.

Aber ich denk mal da kann man wircklich nichts machen.
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#12
Naja aber ich würde auch sagen, das man mal die Schilder anguckt die so an der Strasse aufgestellt worden sind.
Musst du wohl oder übel in den selbstverschuldeten sauren Apfel beissen
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#13
Naja aber ich würde auch sagen, das man mal die Schilder anguckt die so an der Strasse aufgestellt worden sind.
Musst du wohl oder übel in den selbstverschuldeten sauren Apfel beissen
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#14
Also das mit den nur fürs Blitzen aufgestellten Schildern finde ich wirklich widerlich.
Würde die nicht vorhandenen Schilder fotografieren (Vosicht wegen Halten oder zu Fuß auf der Autobahn) und dann mal nach dem Grund der Geschwindigkeitsbegrenzung fragen.

Mir ist mal folgendes passiert.
Parke in einer Einbahnstraße auf der linken Seite.
Als ich wiederkomme war da ein Halteverbotsschild montiert.
Unterm Wischer ne Karte mit Hinweis aufs Falschparken, damals noch mit Begründung: Parken auf der in Fahrtrichtung linken Seite, Parken im Halteverbot.
Erster Punkt totaler Humbug in einer Einbahnstraße, zweiter ne Riesensauerei.
Ich brauchte aber keinen Einspruch einlegen, da da nie was kam.
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#15
(10.04.2011, 18:40)morfeus3009 schrieb: Hab jetzt grad mal doch nach dem Gewohnheitsrecht gegoogelt...

Das gibt es wohl nicht fest verankert im Gesetz, ist aber durchaus in der Benutzung:

Zitat:Im Straßenverkehrsrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht. Man kann sich aber ggf. mit Erfolg darauf berufen...
Außerdem kenne ich n Beispiel. Diese Person hat sich mit Erfolg darauf berufen, allerdings ging es dabei um ein Parkrecht vor der Haustüre.

Sag mal wo hast du denn den Absatz her, denn wenn ich soweit gehen sollte, muss ich ja auch einen bezugspunkt haben. Steht das im Stvo oder Stvg?


@ Broadcasttechniker

Kann dieses besagt Schild leider nicht mehr fotografieren. Weiß aber das der Blitzer über Radio dann später angesagt wurde.

@ KevKev1991

Ich werde noch nicht in den saurer Apfel beissen, da ich sowas eine abzocke finde und ungerecht.
Wenn man sich nicht wehrt und immer nur die Strafe nimmt, kann sich ja nichts hier im Rechtsstaat ändern. Vllt mache ich so etwas Aufmerksamkeit, das man sowas nicht mehr machen kann.
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