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Der/Die/Das Abschlepphaken???
#1
Hi, wollte mal von euch hören, ob die Abschlepphaken/Ösen Tüv relevant sind oder ob man die hinten zB auch abflexen darf? Würde ganz gerne die hintere stoßstange cleanen, desshalb die frage.

Danke der Flo Wink
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#2
nein ,den darfst du nicht entfernen...du musst mit deinem Fahrzeug in der Lage sein ein anderes oder Liegengebliebenes abzuschleppen

aber du kannst in so Umbauen das er zum an/ab schrauben ist, aber das muss dann eingetragen werden
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#3
Kommt auf den Prüfer an... den hinteren brauchst du nur wenn das Fahrzeug eine eingetragene Anhängelast hat. Findest du einen Prüfer der die austrägt brauchste auch den Haken nicht mehr... darfst dann natürlich auch keine Hängerkupplung mehr montieren.
[Bild: signeu.jpg]
Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red... Very Happy Der Twingoclub für NRW und Norddeutschland -> Heide Twingos
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#4
danke für die schnelle antwort. werd mal mit meinem tüv menschen reden, mal schauen was der dazu sagt.
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#5
Das würde uns wohl alle Interesieren Razz
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#6
(14.02.2011, 11:17)Rowdy schrieb: nein ,den darfst du nicht entfernen...du musst mit deinem Fahrzeug in der Lage sein ein anderes oder Liegengebliebenes abzuschleppen

Das stimmt nicht.

Du musst nur selbst abgeschleppt werden können aber niemand anderst abschleppen.

Hab meinen TÜV gefragt - der hat mir das so gesagt.

Also den Hacken hinten kannst wegflexen.
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#7
Bei mir ist dazu die Anhängelast gestrichen worden wie oben beschrieben.
[Bild: signeu.jpg]
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#8
Zitat:Hab meinen TÜV gefragt - der hat mir das so gesagt.

Also den Hacken hinten kannst wegflexen.

na das wäre ja geil,aber ich lass mich ja gerne berichtigen
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#9
Mein TÜVer hat mir nicht mal die Anhängelast gestrichen.....

Aber hinten brauchst auf jeden Fall KEINEN Abschlepphaken.
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#10
Ist Quatsch... das legt jeder Tüver anders aus, meiner hat zu mir gemeint da MUSS einer dran sein. Sogar den Paragraphen gezeigt. Ist also alles Tüver-abhängig, Pauschal kann man das nicht sagen.

Hier der Paragraph, der eigentlich vorschreibt das jedes Auto nen Haken hinten haben MUSS.

Hier: §43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen, Absatz (2), Auszug

Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. (...)


Klar, wenn du die Anhängelast ausgetragen bekommst ist der hinfällig. Smile Leicht zugänglich ist auch dehnbar, habe meine dran, aber halt hinter den Stoßis. Wink
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#11
dem widerspricht aber dieses hier:

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.

nachzulesen: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_43.php

ich meine, zymchen kann da auch ein lied von singen? edit: er war schneller
und deswegen wird bei rölli wohl die anhängelast gestrichen worden sein...? schlupfloch im ermessen des prüfers?

leute, fragt euren tüver, der muss sowas wissen Wink
Shocked Die Finger, die Sie zum wählen benutzen, sind zu fett. Um eine spezielle Wählvorrichtung zu bekommen, drücken Sie jetzt mit der ganzen Handfläche auf die Tastatur.

www.heide-twingos.de <-- was sonst?

"Urteile nie über einen anderen Menschen,
bevor du nicht 1000 Meilen in seinen Mokassins gegangen bist“

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#12
Jop, kann ich. Very Happy

Wie gesagt, jeder Prüfer sieht das anders, wie bei sovielen Dingen.
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#13
Das Problem ist, es gibt einfach zuviele Paragraphen und es ist unmöglich einfach alles zu wissen und zu kennen.
Somit kommt es einfach drauf an wie gut sich der Prüfer auskennt.
Beispiel:
Viele Prüfer bemerken bei manchen Autos mit Xenon nicht das Scheinwerferreinigung und Höhenverstellung fehlt (alles erlebt)
andere merken bzw wissen nicht über das entfernen der Heckwischer bescheid

Daher kommt es auch so oft vor, dass man durch den Tüv kommt ohne das was bemängelt wird.
Mit etwas pech gerät man nur irgendwann an die Rennleitung (die teilweise sehr gut auf sowas geschult wird)
und dann hilft einem die Ausrede mit dem Tüv nicht weiter

ich persönlich würde nicht einfach den Haken entfernen, man weiss nie wann man ihn wirklich noch brauchen könnte (oder zumindest auf einen abnehmbaren/abschraubbaren umrüsten)
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#14
Deswegen schrieb ich ja auch dass es auf den Prüfer ankommt und dass man einen finden muss der die Anhängelast austrägt... meiner hats gemacht, dass das nicht überall klappt ist mir klar, deswegen schrieb ich es ja so.
[Bild: signeu.jpg]
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#15
wow, hab nich gedacht das dieses thema soviele interressiert. Danke für die vielen antworten Wink
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