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3x gedankt in 3 Beiträgen
hi... ich hatte mehrere gründe:
1. die recaros nahmen so viel platz ein, dass hinten keiner sitzen konnte
2. egal, nehm eh keinen mit- also platz für die anlage
3. gewichtsersparnis bei mir eher weniger weil die anlage das wieder aufhebt- aber bei meinem motor gehupft wie gesprungen
4. bin vorher immer mit vorgeklappter rücksitzbank gefahren, sah zwar Mist aus, aber dadurch hat der tüver bis heut nicht gemerkt dass keine mehr drin ist- ergo hat er mir die auch nicht ausgetragen.
wenn ers irgendwann sieht, dann ist es halt so. ich halte es nicht für erwähnenswert. er meinte mal zu mir, ich dürfte ohne rumfahren, wie ich will- aber um tüvtermin müsse die drin sein, sonst trägt er die automatisch aus. wenn ers denn sieht.
und zum thema lkw-zulassung: bei uns ( niedersachsen) ist es immernoch möglich, einen pkw auf lkw umzurüsten. allerdings muss die ladefläche 2/3 des innenraums betragen, es darf die möglichkeit der schnellen rückrüstung NICHT mehr bestehen (verankerung rücksitzbank dicht, ausbau und ggf versiegelung der hinteren gurte) und es sollte eine trennwand verbaut werden, die verhindert dass die ladung bei bremsung nach vorne rutscht ( kleinteile unter den sitz bis zu den pedalen).
mein rapid (lieferwagen geschlossen) hat von werk her nur einen absatz von 5cm, der t4 meines vaters hat halbe sitzhöhe (reichte dem prüfer) und der golf2 unseres bekannten musste ganz dicht gemacht werden.
kommt also auf den jeweiligen prüfer drauf an.
wenn der wagen umgebaut wurde, wird nach zuladung besteuert und nach kw/ps versichert. was sinn macht, wenn man zb einen t4 multivan umbaut um die horrenden steuern zu sparen. der twingo würde steuerntechnisch in der untersten klasse laufen.
nur mal so als unterschied: mein rapid, benziner, darf trotz dessen dass er ein lieferwagen ist, um 600kg zuladen, kostet in den steuern also 78€ jährl. feine sache- das ist ein vergaser mit umgebauten motor- als pkw wären es ein paar hundert euro, da kein kat. versicherungstechnisch ist er dafür etwas teurer geworden.
wenns ein diesel wäre, läge er bei 90€ steuern- da stärkere federn.
der golf2 meines bekannten liegt nach umbau schon bei 90€, wegen der federung. er darf also in seinen ehemaligen klein-pkw mehr zuladen als ich mit meinem lieferwagen von werk.
mein vater hat seinen t4 multivan umgebaut zum reinen lkw, da er vorher als multifunktionsfahrzeug um die 600€ steuern bezahlen sollte. jetzt sind es nurnoch 156€ (diesel, ca 2t zuladung).
es macht also meiner meinung nach keinen sinn, einen twingo richtig als lkw zuzulassen, kostentechnisch fahrt ihr günstiger, rein wegen der optik auf zweisitzer umzubauen.
ps: lkw-zulassung hat NICHTS mit eurem führerschein zu tun, das ist in den "normalen" pkw-klassen nur eine kosten/nutzenrechnung.
ihr dürftet so ein fahrzeug auch mit den "neuen" führerscheinen fahren, braucht KEINEN lkw-schein.
diese frage kam ja mal auf wegen dem twingo-pick-up.
denn das geht da um die fahrzeugart, also bei meinem alten lappen sind es noch gespanne bzw fahrzeuge bis 7,5t gesamtgewicht, bei euch 3,5?t. egal, wie das fahreug aufgebaut ist (pkw, pick-up, geschlossener kasten).
und wenn wieder einwände kommen: meine erfahrung beruht auf niedersachsen/hamburg.
sämtliche umbauten liegen wie immer im ermessen des prüfers- meine machens (pkw auf lkw) mit geringen auflagen- in anderen kreisen kann es schon wieder anders laufen.
wie bei allen eintragungen.

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"Urteile nie über einen anderen Menschen,
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