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nein ,den darfst du nicht entfernen...du musst mit deinem Fahrzeug in der Lage sein ein anderes oder Liegengebliebenes abzuschleppen
aber du kannst in so Umbauen das er zum an/ab schrauben ist, aber das muss dann eingetragen werden
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Kommt auf den Prüfer an... den hinteren brauchst du nur wenn das Fahrzeug eine eingetragene Anhängelast hat. Findest du einen Prüfer der die austrägt brauchste auch den Haken nicht mehr... darfst dann natürlich auch keine Hängerkupplung mehr montieren.
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danke für die schnelle antwort. werd mal mit meinem tüv menschen reden, mal schauen was der dazu sagt.
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Das würde uns wohl alle Interesieren
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Bei mir ist dazu die Anhängelast gestrichen worden wie oben beschrieben.
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Zitat:Hab meinen TÜV gefragt - der hat mir das so gesagt.
Also den Hacken hinten kannst wegflexen.
na das wäre ja geil,aber ich lass mich ja gerne berichtigen
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Mein TÜVer hat mir nicht mal die Anhängelast gestrichen.....
Aber hinten brauchst auf jeden Fall KEINEN Abschlepphaken.
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Das Problem ist, es gibt einfach zuviele Paragraphen und es ist unmöglich einfach alles zu wissen und zu kennen.
Somit kommt es einfach drauf an wie gut sich der Prüfer auskennt.
Beispiel:
Viele Prüfer bemerken bei manchen Autos mit Xenon nicht das Scheinwerferreinigung und Höhenverstellung fehlt (alles erlebt)
andere merken bzw wissen nicht über das entfernen der Heckwischer bescheid
Daher kommt es auch so oft vor, dass man durch den Tüv kommt ohne das was bemängelt wird.
Mit etwas pech gerät man nur irgendwann an die Rennleitung (die teilweise sehr gut auf sowas geschult wird)
und dann hilft einem die Ausrede mit dem Tüv nicht weiter
ich persönlich würde nicht einfach den Haken entfernen, man weiss nie wann man ihn wirklich noch brauchen könnte (oder zumindest auf einen abnehmbaren/abschraubbaren umrüsten)
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Deswegen schrieb ich ja auch dass es auf den Prüfer ankommt und dass man einen finden muss der die Anhängelast austrägt... meiner hats gemacht, dass das nicht überall klappt ist mir klar, deswegen schrieb ich es ja so.