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Hallo zusammen.
ich war heute auf der tettnanger strasse unterwegs. Bei Walchesreute wurde ich geblitzt. Mitten ins gesicht!! 50 kmH waren erlaubt.
Bin ca. 20 kmh laut Navi GPS zu schnell gefahren.
Bin Österreichischer staatsbürger und noch in der probezeit.
Das auto ist auf meinen vater angemeldet.
Was erwartet mich?
Strafe bezahlen wär ok. Nachschulung wär shit.
Bitte um hilfe!!
DANKE
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War's innerhalb geschlossener Ortschaft?
Selbst wenn es außerhalb gewesen wäre... es erwartet dich, bei wirklich nur 20 km/h zuviel, nur eine Geldstrafe.
Bei 21 km/h zuviel gibt es aber einen Punkt in Flensburg... und ja, den können auch Ausländer in Deutschland kassieren und dann ggf. auch ein Fahrverbot in Deutschland deshalb bekommen.
Wenn Du dein Leben genauso sehr liebst, wie ich meinen Twingo, dann lass' die Finger davon!
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es war innerhalb geschlossener ortschaft.
Aber nur ein fahrverbot in deutschland in österreich nicht?
Und auch keine Nachschulung?
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mein navi zeigt mich immer viel schneller an als ich nachm tacho bin
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Danke. Ich hoffe das ich wirklich nur 20 zu schnell war!
Aber ich wurde von vorne geblitzt. Ist dann der Fahrer schuld oder trotzdem der Fahrzeughalter??
Bitte um hilfe!!
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Aber wenn der Fahrzeughalter den brief bekommt, also in meinem Fall der Vater, muss ich dann wenn ich über 21 km/h zu schnell war eine nachschulung machen? (ich habe wie gesagt den Probeführerschein).
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Hey Toni!
ich denke die schicken (falls überhaupt) die Strafe an Fahrzeughalter
alter bei Dad gestehen und Busse tun, denn der bekommt die Strafe
und ich denke nicht das erst aufe "Lenkererhebung" ankommen lässt
ist doch bei uns auch nicht anders?
Strafe bekommt Zulassungsbesitzer, und falls er seine Karreverborgt hat
Einspruch - Lenkererhbung und dann ist der drann
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Du sollst anständig fahren!
Oder zumindest aufmerksam.
Man darf nämlich zu schnell fahren.
Aber man darf sich dabei nicht erwischen lassen.
Ich weiß ja nicht wie das in Ö ist.
In D muss ein Halter einen nahen Angehörigen (Frau, Kind, etc.) nicht belasten.
Er schreibt dann das er es nicht war, und er den Lenker nicht belasten muss.
Das ist es dann erstmal.
Macht er das nochmal dann bekommt er eventuell die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuchs aufgebrummt.
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