Das Twingoforum...

Normale Version: wurde geblitzt
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Hallo zusammen.

ich war heute auf der tettnanger strasse unterwegs. Bei Walchesreute wurde ich geblitzt. Mitten ins gesicht!! 50 kmH waren erlaubt.

Bin ca. 20 kmh laut Navi GPS zu schnell gefahren.
Bin Österreichischer staatsbürger und noch in der probezeit.
Das auto ist auf meinen vater angemeldet.

Was erwartet mich?
Strafe bezahlen wär ok. Nachschulung wär shit.

Bitte um hilfe!!
DANKE
War's innerhalb geschlossener Ortschaft?

Selbst wenn es außerhalb gewesen wäre... es erwartet dich, bei wirklich nur 20 km/h zuviel, nur eine Geldstrafe.
Bei 21 km/h zuviel gibt es aber einen Punkt in Flensburg... und ja, den können auch Ausländer in Deutschland kassieren und dann ggf. auch ein Fahrverbot in Deutschland deshalb bekommen.
es war innerhalb geschlossener ortschaft.

Aber nur ein fahrverbot in deutschland in österreich nicht?
Und auch keine Nachschulung?
Nachschulung in D ab 21 km/h kann ich nur bestätigen...
Aber wenn dein Navi 20 angezeigt hat wird ja noch die Toleranz runtergerechnet, also solltest du wohl nochmal Glück gehabt haben. Und wenn du ganz viel Glück hast bekommst du als "Ausländer" keine deutsche Post Wink (wäre vll zu teuer in Bezug zur Strafe)
mein navi zeigt mich immer viel schneller an als ich nachm tacho bin
Danke. Ich hoffe das ich wirklich nur 20 zu schnell war!

Aber ich wurde von vorne geblitzt. Ist dann der Fahrer schuld oder trotzdem der Fahrzeughalter??

Bitte um hilfe!!
Brief bekommt der Fahrzeughalter, Punkte falls es der Fall ist auch.
Punkte kann man aber auch "umschreiben" heißt es ist auch möglich das du sie dann bekommst <== Dein Vater müsste dann aber da hinschreiben das er nicht zu dem Zeitpunkt gefahren ist und so ...

Bei ner reinen Geldstrafe wollen die nur das Geld haben, von wem es kommt ist egal.

Kopf hoch, ich hoffe das die weniger gemessen haben ... Wink
Aber wenn der Fahrzeughalter den brief bekommt, also in meinem Fall der Vater, muss ich dann wenn ich über 21 km/h zu schnell war eine nachschulung machen? (ich habe wie gesagt den Probeführerschein).
Hey Toni!

ich denke die schicken (falls überhaupt) die Strafe an Fahrzeughalter

alter bei Dad gestehen und Busse tun, denn der bekommt die Strafe

und ich denke nicht das erst aufe "Lenkererhebung" ankommen lässt

ist doch bei uns auch nicht anders?
Strafe bekommt Zulassungsbesitzer, und falls er seine Karreverborgt hat
Einspruch - Lenkererhbung und dann ist der drann
Du sollst anständig fahren!
Oder zumindest aufmerksam.
Man darf nämlich zu schnell fahren.
Aber man darf sich dabei nicht erwischen lassen.

Ich weiß ja nicht wie das in Ö ist.
In D muss ein Halter einen nahen Angehörigen (Frau, Kind, etc.) nicht belasten.
Er schreibt dann das er es nicht war, und er den Lenker nicht belasten muss.
Das ist es dann erstmal.
Macht er das nochmal dann bekommt er eventuell die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuchs aufgebrummt.