08.04.2011, 12:16
Wenn es irgend geht (Rest-TÜV vorhanden) dann melde den Twingo an.
Dann darf der auf der Straße stehen und kostet dich keine Garagenmiete, der Schadenfreiheitsrabatt geht nicht verloren.
Lenkung (Manschetten und Gelenke) machst du mit Fahrschemel zusammen, alles andere ist Unsinn.
Dann darf der auf der Straße stehen und kostet dich keine Garagenmiete, der Schadenfreiheitsrabatt geht nicht verloren.
Lenkung (Manschetten und Gelenke) machst du mit Fahrschemel zusammen, alles andere ist Unsinn.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen