09.08.2020, 07:54
Sehe ich für mich auch so.
Es geht aber ums Prinzip.
Mein Nachbar hat das Auto mit den Felgen drauf in Luxemburg gekauft.
Und jetzt?
Räder für das Auto sind so oder so nicht ganz billig.
Er hat sich dann einen Satz andere gekauft, die sehen allerdings nicht so schön aus.
Hier in diesem Fall ist es auch nicht so einfach weil die Felgen nicht 1:1 montierbar sind.
Aber gesetzt den Fall das ginge.
Das Spenderfahrzeug ist im Prinzip das gleiche.
Nur etwas schwerer und mit mehr Leistung.
Die Räder des Spenderfahrzeugs haben eine Werkszulassung und deswegen keine deutsche ABE mit Papieren.
Warum soll man die nicht fahren können?
Warum soll man die nicht eintragen?
Vor 40 Jahren habe ich mal Citroen angeschrieben ob man einen Motor in ein anderes Fahrzeug verbauen kann.
Das haben sie mir mit einem kurzen formlosen Schreiben bestätigt.
Das einzig spezifische was da drin stand war dass der Schadstoffausstoß sich nicht erhöht.
Damit ging die Eintragung wie nichts.
Warum wird das das heute nicht akzeptiert?
Der Hersteller bescheinigt die Tauglichkeit auch ohne Festigkeitsgutachten.
Damit hat er doch die Verantwortung im Fall des Falles.
Es geht aber ums Prinzip.
Mein Nachbar hat das Auto mit den Felgen drauf in Luxemburg gekauft.
Und jetzt?
Räder für das Auto sind so oder so nicht ganz billig.
Er hat sich dann einen Satz andere gekauft, die sehen allerdings nicht so schön aus.
Hier in diesem Fall ist es auch nicht so einfach weil die Felgen nicht 1:1 montierbar sind.
Aber gesetzt den Fall das ginge.
Das Spenderfahrzeug ist im Prinzip das gleiche.
Nur etwas schwerer und mit mehr Leistung.
Die Räder des Spenderfahrzeugs haben eine Werkszulassung und deswegen keine deutsche ABE mit Papieren.
Warum soll man die nicht fahren können?
Warum soll man die nicht eintragen?
Vor 40 Jahren habe ich mal Citroen angeschrieben ob man einen Motor in ein anderes Fahrzeug verbauen kann.
Das haben sie mir mit einem kurzen formlosen Schreiben bestätigt.
Das einzig spezifische was da drin stand war dass der Schadstoffausstoß sich nicht erhöht.
Damit ging die Eintragung wie nichts.
Warum wird das das heute nicht akzeptiert?
Der Hersteller bescheinigt die Tauglichkeit auch ohne Festigkeitsgutachten.
Damit hat er doch die Verantwortung im Fall des Falles.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen