25.03.2018, 11:55
(21.03.2018, 07:37)Kleopatra schrieb: Sobald du was an dem Fahrwerk verstellst, muss eine neue Achsvermessung und eine Eintragung erfolgen.
Machst du das nicht erlischt die Betriebserlaubnis.
?? Wie kommt man auf sowas was soll sich durch höher drehen an der Spur und Sturz verstellen ??
Soll ich jetzt wegen meinem Luftfahrwerk (fahre keinen Twingo mehr) jedes mal zum Achsvermessen fahren ?
(21.03.2018, 07:37)Kleopatra schrieb: In der Eintragung steht nämlich auch die Millimeter Angabe über den Sicherungsring/Gewindeende. Du solltest dir also vorher Gedanken machen wie tief du ihn haben möchtest.
Kommt drauf an was der Prüfer einträgt hatte in meinem Twingo ein Gewindefahrwerk verbaut und im Schein stand 0mm Restgewinde drin
Eintragung ist eh so ein Sache ich meine das sind alles "hoch" ausgebildete Ingenieure und laien dürfen das anzweifeln
Will hier jetzt keinen zum nicht eintragen ermutigen aber soweit muss man erstmal auch denken.
(21.03.2018, 07:37)Kleopatra schrieb: Und im Zuge des Einbaus vom Gewindefahrwerk, empfiehlt sich die vorderen Domlager direkt mit zu erneuern, weil dann ist man nämlich einmal da dran.
Lohnt sich aufjedenfall evtl sogar auf Uniballlager gehen damit kannst du Sturz vorne verstellen wen du rotz tief fahren willst aber denke da macht dir die Ölwanne einstrich durch die Rechnung
Real Drive is R Drive
Leistung gibt an wie schnell man gegen die Wand fährt...Drehmoment wie fest