14.07.2015, 20:32
wenn ein verdacht auf straftat
oder aber gefahr in verzug ist.
umwelt und lärmbelästigung natürlich auch.
oder du hast etwas verbaut das nicht eingetragen ist.z.B. räder,lenkrad usw.
aber nicht weil sie mit einer eintragung nicht einverstanden sind.
oder aber gefahr in verzug ist.
umwelt und lärmbelästigung natürlich auch.
oder du hast etwas verbaut das nicht eingetragen ist.z.B. räder,lenkrad usw.
aber nicht weil sie mit einer eintragung nicht einverstanden sind.