14.07.2015, 15:03
ja mit materialgutachten liegt es im ermessen des prüfern.
wenn die teile auf der rückseite ein herstellerlabel haben und dann durch den tüv eingetragen sind,
kann dir kein polizist was.egal ob er dein auto oder deine nase nicht mag.
habe das zu genüge durch.erst vor kurzem wollte ein polizist der mich wirklich nicht mag,
(bin mit meinem twingo kein unbeschriebenes blatt im ort)meine kiste stilllegen weil ich
macrolon scheiben hinten und seite hinten verbaut habe.die sind natürlich eingetragen.
hab dann nach langen hin und her nicht mal eine mängelkarte bekommen.
eingetragen ist eingetragen.das jeweilige teil muss aber eine kennzeichnung haben die entsprechend
im schein steht um das teil zweifelsfrei zu identifizieren.
wenn die teile auf der rückseite ein herstellerlabel haben und dann durch den tüv eingetragen sind,
kann dir kein polizist was.egal ob er dein auto oder deine nase nicht mag.
habe das zu genüge durch.erst vor kurzem wollte ein polizist der mich wirklich nicht mag,
(bin mit meinem twingo kein unbeschriebenes blatt im ort)meine kiste stilllegen weil ich
macrolon scheiben hinten und seite hinten verbaut habe.die sind natürlich eingetragen.
hab dann nach langen hin und her nicht mal eine mängelkarte bekommen.
eingetragen ist eingetragen.das jeweilige teil muss aber eine kennzeichnung haben die entsprechend
im schein steht um das teil zweifelsfrei zu identifizieren.