(28.02.2015, 12:28)ogniwT schrieb: Hä?
Wenn die Rohre eingetragen sind, ist die Verletzungsgefahr gebannt?
Leute macht euch nicht Verrückt wegen einem Stück Rohr. Ein Dachgepäckträger
zb verändert die Maße des Autos viel mehr und der muss auch nicht
eingetragen werden.
2x Denkfehler
Oft sind Dachgepäckträger ohne Werkzeug montierbar und damit grundsätzlich nicht eintragungspflichtig. Am alten Passat 32B zB gab es die Dachschienen, in die man Querträger einsetzen konnte. Der Höhenunterschied war in der Zulassung vermerkt.
Die Verletzungsgefahr bleibt wie sie ist. Sind die Teile eingetragen und nicht nachträglich verändert worden, ist regelmäßig davon auszugehen, dass keine besondere Verletzungsgefahr gegeben ist.