Das Twingoforum...

Normale Version: Schwellerrohre am Twingo 1.
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Dazu mal ein link.

http://www.twingotuningforum.de/schwelle...-8960.html

Gab es die Edelstahl-Flankenschutzrohe nicht einmal wo zu kaufen für den Twingo 1 oder waren das alles selber gemachte.
Die Schwellerrohre von dem Bild waren von Elia.

Bekommst du nur noch mit viel Glück n der Bucht.
hallo ja ist richtig waren von elia , ich habe mir meine selbst gemacht, könnte ein paar machen bei interesse , natürlich könnte ich auch eine kopie der eintragung von mir mitgeben, bei interesse bitte pn, gruß
Ansonsten gäbe es HIER die von Elia, steht zumindest dran. Wird aber nicht viel Info gegeben, also lieber nochmal nachfragen.
Danke für Info und natürlich gleich angefragt.

Sicherlich sind auch andere möglichkeiten da aber erst mal rumfragen.
müssen eingetragen werden
Die Schwellerohre am Bulli eines Kumpels wurden damals NICHT Eingetragen und es gab auch nie
ärger beim TÜV, oder bei der Rennleitung.
Das der Tüv was anderes erzählt ist klar. Wenn du drauf bestehst tragen die dir sogar
deine Radzierblenden ein. Wink

Google mal nach "Schwellerrohre eintragen" Die ersten 2-3 Treffer sind recht aufschlussreich.

Supertramp

Die Links beweisen doch: Eintragung nötig, weil kein Originalteil.
Vorher sollte man bei Elia aber schon versuchen, Dokumente zu bekommen.
Irgendwas muss ja in den Teilen eingestanzt sein.
Undokumentierte Anbauteile werden immer Stress machen!
(27.02.2015, 19:20)ogniwT schrieb: [ -> ]Die Schwellerohre am Bulli eines Kumpels wurden damals NICHT Eingetragen und es gab auch nie
ärger beim TÜV, oder bei der Rennleitung.

Streng genommen müssen jedenfalls die Fahrzeugabmessungen eingetragen werden, wenn das Auto dadurch breiter wird.
Das Auto wir doch nicht breiter, und das Lichtraumprofil wird ja nicht eingetragen.
Spiegel zählen nicht zur eingetragenen Fahrzeugbreite. Ich würde Schwellerrohre unbedingt eintragen lassen, auch damit das Argument Verletzungsgefahr gebannt ist.
Hä?
Wenn die Rohre eingetragen sind, ist die Verletzungsgefahr gebannt? Shocked

Leute macht euch nicht Verrückt wegen einem Stück Rohr. Ein Dachgepäckträger
zb verändert die Maße des Autos viel mehr und der muss auch nicht
eingetragen werden.
(28.02.2015, 12:28)ogniwT schrieb: [ -> ]Hä?
Wenn die Rohre eingetragen sind, ist die Verletzungsgefahr gebannt? Shocked

Leute macht euch nicht Verrückt wegen einem Stück Rohr. Ein Dachgepäckträger
zb verändert die Maße des Autos viel mehr und der muss auch nicht
eingetragen werden.

2x Denkfehler
Oft sind Dachgepäckträger ohne Werkzeug montierbar und damit grundsätzlich nicht eintragungspflichtig. Am alten Passat 32B zB gab es die Dachschienen, in die man Querträger einsetzen konnte. Der Höhenunterschied war in der Zulassung vermerkt.
Die Verletzungsgefahr bleibt wie sie ist. Sind die Teile eingetragen und nicht nachträglich verändert worden, ist regelmäßig davon auszugehen, dass keine besondere Verletzungsgefahr gegeben ist.
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