27.07.2013, 16:44
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Der oftmals beschworene Verlust des Versicherungsschutzes findet in der Praxis äußerst selten statt. Ich kenne das von entdrosselten Motorrädern, die prinzipiell alle ohne Zulassung unterwegs sind. Da kümmert sich in der Praxis niemand drum. Eine Versicherung kann nur dann Ärger machen, wenn der Mangel bzw die Veränderung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Unfall steht.
Wenn du also am Tag jemand die Vorfahrt nimmst oder einem reinbrummst, haben die Rückleuchten damit offensichtlich absolut nichts zu tun.
Klar sind sie illegal, aber nicht am Unfall schuld. Folge: kein Ärger.
Der oftmals beschworene Verlust des Versicherungsschutzes findet in der Praxis äußerst selten statt. Ich kenne das von entdrosselten Motorrädern, die prinzipiell alle ohne Zulassung unterwegs sind. Da kümmert sich in der Praxis niemand drum. Eine Versicherung kann nur dann Ärger machen, wenn der Mangel bzw die Veränderung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Unfall steht.
Wenn du also am Tag jemand die Vorfahrt nimmst oder einem reinbrummst, haben die Rückleuchten damit offensichtlich absolut nichts zu tun.
Klar sind sie illegal, aber nicht am Unfall schuld. Folge: kein Ärger.