20.11.2010, 10:13
Wenn der Gutachter eine Reparaturfreigabe gibt, ja.
Bis ca. 120% tut er das auch.
Danach bitte sofort ein (günstiges) Ersatzteil auf Rechnung kaufen.
Damit gilt die Reparatur als begonnen.
Bei nicht begonnener Reparatur kann dich die generischer Versicherung sonst zwingen, das Auto an einen dritten zu verkaufen, oder erhebliche Abzüge von der Schadenssumme machen.
Hört sich für mich fast ungesetzlich an, ist es aber leider nicht.
Hintergrund
Zur Schadenminimierung stellen die Versicherungen Totalschadenfahrzeuge in Börsen ein, wo diese dann versteigert werden.
Als Geschädigter muss man dann an den Gewinner der Auktion verkaufen oder die auf Differenz zwischen dem vom Gutachter ermittelten Reparaturwert abzüglich erfolgreiches Gebot verzichten.
Das kann eine ganze Menge sein, in meinem Fall, den ich gewonnen habe (Ersatzteilkauf, Versicherung hat eine Woche vor Prozessbeginn einen Rückzieher gemacht), waren es deutlich mehr als 1.000 Euro.
Bis ca. 120% tut er das auch.
Danach bitte sofort ein (günstiges) Ersatzteil auf Rechnung kaufen.
Damit gilt die Reparatur als begonnen.
Bei nicht begonnener Reparatur kann dich die generischer Versicherung sonst zwingen, das Auto an einen dritten zu verkaufen, oder erhebliche Abzüge von der Schadenssumme machen.
Hört sich für mich fast ungesetzlich an, ist es aber leider nicht.
Hintergrund
Zur Schadenminimierung stellen die Versicherungen Totalschadenfahrzeuge in Börsen ein, wo diese dann versteigert werden.
Als Geschädigter muss man dann an den Gewinner der Auktion verkaufen oder die auf Differenz zwischen dem vom Gutachter ermittelten Reparaturwert abzüglich erfolgreiches Gebot verzichten.
Das kann eine ganze Menge sein, in meinem Fall, den ich gewonnen habe (Ersatzteilkauf, Versicherung hat eine Woche vor Prozessbeginn einen Rückzieher gemacht), waren es deutlich mehr als 1.000 Euro.
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