22.02.2010, 09:57
ja das dachte ich mir danke
also den alten Schein haben die eingezogen aber im alten Brief stehen die drin.
Nur eben in den neuen Unterlagen nicht.
verstehe ich garnicht warum?!
Sodele ich hab jetzt beim Straßenverkehrsamt angerufen.
folgendes ist Stand der Dinge!
zulässig sind die Reifen auf jeden Fall.
und steht quasi im Fahrzeugschein auch drin!
und zwar steht da wörtlich: Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist nicht erforderlich.
Jetzt muss ich mir nur bei Renault das Gutachten besorgen, oder vielleicht hat das ja auch jemand von euch.
also den alten Schein haben die eingezogen aber im alten Brief stehen die drin.
Nur eben in den neuen Unterlagen nicht.
verstehe ich garnicht warum?!
Sodele ich hab jetzt beim Straßenverkehrsamt angerufen.
folgendes ist Stand der Dinge!
zulässig sind die Reifen auf jeden Fall.
und steht quasi im Fahrzeugschein auch drin!
und zwar steht da wörtlich: Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist nicht erforderlich.
Jetzt muss ich mir nur bei Renault das Gutachten besorgen, oder vielleicht hat das ja auch jemand von euch.