Das Twingoforum...

Normale Version: 155/70 R13 Reifen nicht mehr zulässig auf Twingo C3G ?
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ICh wurde heute angehalten.... alles durch geschaut ABEs & Schein überprüft. Alles ordnungsgemäß
der bekloppte Polizist wollte aber unbedingt etwas finden!

Folgendes hat er gefunden?!
Meine Winterreifen mit 155/70 R13 wären nicht eingetragen und unzulässig!
Tatsächlich konnte ich die Kombi in meinem Schein nicht finden. In den Unterlagen für Twingo Rad-Reifen-Kombi sind die aber aufgeführt so wie in meinem aletn Fahrzeugbrief.
Im neuen stehen Reifengrößen ja nicht drin. Aber in meinen Schein wurde dies nicht übernommen!
Aber die Reifen-Kombi war ja von werk aus in den Brief eingetragen.
Dürfen die einfach weg gelassen werden und ist es tatsächlich unzulässig?

Jetzt hab ich mir überlegt einfach eine Kopie vom alten Brief dahin zu schicken, wegen so einem Schitt habe ich keine Lust zu zahlen.

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Klar sind die noch zulässig! Müsste mal in meinem neuen Schein schauen, ob die da eingetragen sind. Im alten waren sie es auf jeden Fall und die sind auch 10000000%-ig zulässig!
ja das dachte ich mir danke Smile

also den alten Schein haben die eingezogen aber im alten Brief stehen die drin.
Nur eben in den neuen Unterlagen nicht.
verstehe ich garnicht warum?!
Sodele ich hab jetzt beim Straßenverkehrsamt angerufen.
folgendes ist Stand der Dinge!
zulässig sind die Reifen auf jeden Fall.
und steht quasi im Fahrzeugschein auch drin!
und zwar steht da wörtlich: Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist nicht erforderlich.

Jetzt muss ich mir nur bei Renault das Gutachten besorgen, oder vielleicht hat das ja auch jemand von euch.
Der alte, entwertete Brief soll laut Aussage unserer Zulassungsbehörde ausreichen um die Zulässigkeit der Rad/Reifenkombination nachzuweisen.

Dass die weiterhin zulässig sind hätte der "nette" Polizist auch einfach über eine Abfrage der Zulassungsdatenbank rausfinden können, denn da sind die "alten" Eintragungen weiterhin hinterlegt.

Von daher: Einspruch einlegen und nicht bezahlen.

Deine Fahrzeugpapiere sind korrekt und der gute Mann hatte leider einfach keine Ahnung!
Und wie sieht das mit meinem Sportlenkrad aus?
ich habe ein Momo Lenkrad mit ABE zulässig für genau mein Bj verbaut.

DA steht aber nichts drin, dass es da Außnahmen gibt?!
hey hab mal eben in meine papiere geguckt. da sind vorne und hinten bei mir nur 145/70R13 eingetragen.
jetz hab ich vorne aber 155/70R13 drauf.
Ist das ein Problem wenn ich mal angehalten werden sollte? Oder hat der TÜV da dran was auszusetzen?
Steht doch alles hier drin. Warum nicht einfach mal durchlesen? Wink
(26.02.2010, 08:40)Markus schrieb: [ -> ]hey hab mal eben in meine papiere geguckt. da sind vorne und hinten bei mir nur 145/70R13 eingetragen.
jetz hab ich vorne aber 155/70R13 drauf.
Ist das ein Problem wenn ich mal angehalten werden sollte? Oder hat der TÜV da dran was auszusetzen?

hää wie vorne hast du 155 drauf und hinten 145 ?

ja das ist ein Problem wen es so ist

es MUSS immer auf allen 4 Felgen die selbe reifen Größe montiert sein .

wen du unterschiedliche Bereifung fährst kann das mal Probleme geben.
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und zu dir "Pink-Panther" hast du wegen den reifen einen Mangelschein bekommen?

wen ja dann fährst du mit den Fahrzeugbrief (oder wo es drinne steht das du 155er fahren darfst) ORIGIENAL zu den grünen (Polizei) hin und zeigst denen das original in Verbindung mit dem Mangelschein das das so eingetragen ist, und alles ist Geschichte.
O.o ich war aber letztens bei ner durchsicht und da haben die nix bemängelt. und nächste woche bin ich beim TÜV. gibt das probleme?
Hallo zusammen bin Fahrlehrer und kennen mich in der StVZO aus lasst euch von den Herren in Grün-Weis nicht so einen Mist erzählen. Seit der Fahrzeugschein auf Zulassungsbescheinigung Teil 1 umgestellt wurde, wird nur noch die kleinste Reifengröße dort eingetragen aber dadurch erlischt nicht die ABE im alten Brief. Also alten Brief kopieren und Kopie immer mitführen.
Die vom TÜV sind übrigens schlauer die wissen das und bitte nicht das Ticket bezahlen Widerspruch einlegen.

Ps.Trifft nicht zu auf Breitreifen-Umbauten die müssen weiterhin als alternative Größe in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden.

Gruß Hansürgen