04.02.2016, 18:08
@9eor9
"WFS deaktivieren ist ab Bj 1998 illegal"
klares nein dazu
ein vermerk allein bei der anmeldestelle das du keine Wegfahrsperre mehr hast reicht, bzw den versicherer dazu informieren.
der wegfall der wegfahrsperre ist kein eingriff in die betriebserlaubnis des FZ und diese besteht weiterhin.......
beim ausfüllen der versicherungsunterlagen werden diese fragen als vorlagen behandelt und können entsprechend angekreuzt werden.
was anderes ist es wenn es in der laufenden versicherungsklasse geht und im nachhinnein deaktiviert wird, dann muss der versicherer davon unterichtet werden da sonst der Kaskoschutz auf dem spiel steht (bei Diebstahl).
illegal ist chiptuning oder andere leistugsstärkerenden massnahmen am Motor die in der klassifizierung der abnahme des FZ als grundabnahme nicht berücksichtigt, bzw. nicht vorgesehen sind oder waren da die auch das genehmigte abgasprotokoll und auch das bremsprotokoll wie auch die dazu geprüften fahrwerkskomponenten überschreiten können.
fazit: wer also eine alte Twingokiste ohne teilkasko angemeldet hat brauch sich über eine deaktivierung der wegfahrsperre keine gedanken machen, sollte dann bei verkauf allerdings dem käufer mitgeteilt werden.....
"WFS deaktivieren ist ab Bj 1998 illegal"
klares nein dazu
ein vermerk allein bei der anmeldestelle das du keine Wegfahrsperre mehr hast reicht, bzw den versicherer dazu informieren.
der wegfall der wegfahrsperre ist kein eingriff in die betriebserlaubnis des FZ und diese besteht weiterhin.......
beim ausfüllen der versicherungsunterlagen werden diese fragen als vorlagen behandelt und können entsprechend angekreuzt werden.
was anderes ist es wenn es in der laufenden versicherungsklasse geht und im nachhinnein deaktiviert wird, dann muss der versicherer davon unterichtet werden da sonst der Kaskoschutz auf dem spiel steht (bei Diebstahl).
illegal ist chiptuning oder andere leistugsstärkerenden massnahmen am Motor die in der klassifizierung der abnahme des FZ als grundabnahme nicht berücksichtigt, bzw. nicht vorgesehen sind oder waren da die auch das genehmigte abgasprotokoll und auch das bremsprotokoll wie auch die dazu geprüften fahrwerkskomponenten überschreiten können.
fazit: wer also eine alte Twingokiste ohne teilkasko angemeldet hat brauch sich über eine deaktivierung der wegfahrsperre keine gedanken machen, sollte dann bei verkauf allerdings dem käufer mitgeteilt werden.....
Bei allen Schrauber-Tips, die ich hier gebe, setze ich vorraus, daß der, der sie umsetzt genau weiß, was er tut