19.02.2012, 17:57
(19.02.2012, 17:55)hudemcv schrieb: Für so etwas gibt es doch die Schiedsmänner des KFZ-Gewerbes, oder nicht?
http://www.kfz-schiedsstellen.de/
Wusst ich gar nicht :O
Vielen Dank!
(19.02.2012, 17:56)Twingohomy schrieb: Dein weg wird sein zum Anwaltund auf Schadensersatz(Benzin)klagen und wegen des Verdachts auf Betrug.
Wenn es so ist wie du schilderst und allesnachweisen kanns hast du schon gewonnen.
Danke, jedoch kann man das verfahrenen Benzin so ja nicht mehr nachweisen, da ich es einen Tag später wieder für den Weg zur Arbeit gebraucht hab, - nur meien Mutter kann mit bezuegen, dass es verfahren wurde, gilt das auch?