17.03.2010, 23:32
Hallo zusammen bin Fahrlehrer und kennen mich in der StVZO aus lasst euch von den Herren in Grün-Weis nicht so einen Mist erzählen. Seit der Fahrzeugschein auf Zulassungsbescheinigung Teil 1 umgestellt wurde, wird nur noch die kleinste Reifengröße dort eingetragen aber dadurch erlischt nicht die ABE im alten Brief. Also alten Brief kopieren und Kopie immer mitführen.
Die vom TÜV sind übrigens schlauer die wissen das und bitte nicht das Ticket bezahlen Widerspruch einlegen.
Ps.Trifft nicht zu auf Breitreifen-Umbauten die müssen weiterhin als alternative Größe in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden.
Gruß Hansürgen
Die vom TÜV sind übrigens schlauer die wissen das und bitte nicht das Ticket bezahlen Widerspruch einlegen.
Ps.Trifft nicht zu auf Breitreifen-Umbauten die müssen weiterhin als alternative Größe in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden.
Gruß Hansürgen