25.07.2026, 11:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.07.2026, 11:02 von Broadcasttechniker.)
Ich kann dich gut verstehen.
Bezahlen würde ich in so einem Fall allerdings nur bei sofortiger Mitnahme des Autos einschließlich der Papiere incl. COC.
Wenn so ein Siegel auf dem Twingo klebt, dann würde ich die Finger davon lassen bzw. mit dem Gerichtsvollzieher reden.
Bezahlen würde ich in so einem Fall allerdings nur bei sofortiger Mitnahme des Autos einschließlich der Papiere incl. COC.
Wenn so ein Siegel auf dem Twingo klebt, dann würde ich die Finger davon lassen bzw. mit dem Gerichtsvollzieher reden.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen


