08.04.2026, 15:37
2% ausgehend von der originalen Spurweite ist, ohne weitere Nachweise, die gesetzlich maximal zulässige Verbreiterung. Ende ist beim c06 bei ET 22, SCC beispielsweise hat in ihrem Gutachten bis ET 11 geprüft. Freigängigkeit und radabdeckung sind selbstverständlich trotzdem zu überprüfen und einzuhalten.


