08.04.2026, 05:55
Platten brauchen Gutachten.
Alles in Kombination (Fahrwerk + Felgen + Spurplatten) wird ne §21 Abnahme.
Die ABE der Felgen ist schon hinfällig durch das Fahrwerk, und taugt nur noch, um es in Kombination mit dem Fahrwerk eintragen zu können.
Ob die Platten zu breit sind, siehst du beim Verschränken.
30mm pro Achse verbreitern ist schon sportlich.
Ich glaube, da kommst du sogar an die gesetzlich mögliche Grenze der Verbreiterungen für das kleine Auto.
Alles in Kombination (Fahrwerk + Felgen + Spurplatten) wird ne §21 Abnahme.
Die ABE der Felgen ist schon hinfällig durch das Fahrwerk, und taugt nur noch, um es in Kombination mit dem Fahrwerk eintragen zu können.
Ob die Platten zu breit sind, siehst du beim Verschränken.
30mm pro Achse verbreitern ist schon sportlich.
Ich glaube, da kommst du sogar an die gesetzlich mögliche Grenze der Verbreiterungen für das kleine Auto.


