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Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ?
#12
Hintere Kopfstützen sind glaub bis 2021 nicht generell Pflicht gewesen, sondern da geht es um die Zulassung.
Mein '98er hat hinten keine Kopfstützen, mein 2001er und 2003er haben jeweils welche.

Ich muss da auch nochmal mit dem Prüfer sprechen, weil ich die Ausstattung vom '98er eig gern im '03er hätte, weil die farblich besser passt.
Dann würden aber die Kopfstützen entfallen.

Ich hab dazu auch folgendes gefunden:

§35a Absatz 2 StVZO

(2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.
Wir sind nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere uns haben wollen!

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Meine beiden:
Isabella: 2001 mit D7F ohne Klima, ohne UCH, aber vllt bald mit Turbo Very Happy
Kogi: 2003 mit D7F mit Klima, mit UCH
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Es bedanken sich: melonka


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RE: Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ? - von Eleske - 15.09.2025, 07:08

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