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Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ? - Druckversion

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Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ? - melonka - 10.09.2025

Moinsen,
einer Bekannten aus D`dorf ist das grad passiert, sie hat den Tw. seit 20 Jahren. Hinten sind keine Löcher vorgegeben für Kopfstützen, Hat jemand von euch Erfahrung damit ?


RE: Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ? - C06Toujours - 11.09.2025

Huhu,

Es gibt die Rücksitzbank mit und ohne Kopfstützen. Habe ich jetzt erst auch wieder auf einen Treffen gesehen. Wird wohl Baujahr abhängig sein. Verstehe nur nicht, wieso der TÜV jetzt meckert, das wird doch verankert sein irgendwo.


RE: Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ? - handyfranky - 11.09.2025

Ja wenn da keine Löcher sind für Kopfstützen hat das Ding hinten keine Kopfstützen und dann muss das mit dem TÜV klappen.


RE: Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ? - Broadcasttechniker - 11.09.2025

Die Bank ohne Kopfstützen hat imho angedeutete Stützen in die Rückenlehne integriert.
War meinem 98er nach meiner Erinnerung so.Bild aus der Wikipedia
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:Twingo_1_Phase_2_Liegefl%C3%A4che.JPG
Hier die angedeuteten
https://cdn.club.autodoc.de/optimize/manual_images/10542/s1.jpg


RE: Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ? - TwinGoVegan - 11.09.2025

Aber hääää?
Wie kann denn mit der Argumentation der TÜV verweigert werden, dass das Auto nicht die Sicherheitsfeatures hat, die moderne Autos haben? Dann dürfen Oldtimer bald auch nicht mehr fahren, weil keine Airbags oder kein ESP/ABS?
Mein 2013er Twingo II hat übrigens kein ESP Wink was ja bei heutigen Neufahrzeugen seit 2014 pflicht ist.

Nach der gleichen Logik sollte mensch sich besser gar kein Auto mehr kaufen, denn was heute als sicher gilt, kann morgen schon durch neue Technik "obsolet" sein. Klar wäre es schön, wenn alle Fahrzeuge alle sicherheitsfeatures haben, aber nach und nach....und nicht hauruck

Ich denke das wäre was anderes, wenn original Kopfstützen zu dem Auto gehören und die einfach fehlen. Aber wenn die original nicht dran waren, kann der TÜV auch nicht welche nachträglich fordern. Was ist denn das?


RE: Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ? - handyfranky - 12.09.2025

Ja da stimmt noch was anderes nicht...so doof is kein Tüv Prüfer, kann nicht sein.


RE: Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ? - melonka - 12.09.2025

...manchmal bemängeln die ja auch unsinniges, ich hab ihr geraten, die Nachuntersuchung bei einem anderem Unternehmen zu machen.


RE: Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ? - handyfranky - 12.09.2025

Richtig, aber da ist auch die originale Sitzbank drin, nicht das da eine von nach 2000 drin ist u die Kopfstützen wurden rausgenommen?


RE: Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ? - happy_llama - 12.09.2025

(12.09.2025, 05:40)melonka schrieb: ...manchmal bemängeln die ja auch unsinniges, ich hab ihr geraten, die Nachuntersuchung bei einem anderem Unternehmen zu machen.

Also, das ist doch ziemlich eindeutig der Fehler vom Prüfer, oder? Da zahl ich doch nicht nochmal für ne Nachprüfung, sondern beschwer mich und krieg die Plakette so.


RE: Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ? - melonka - 13.09.2025

...ne, ist noch die originale ohne Löcher drin, sie sagt, die fehlenden Kopfstützen wurden "angemahnt", vllt. hat ihr Auto außerdem Rostmängel und sie hat nichts darüber gesagt...


RE: Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ? - handyfranky - 14.09.2025

Ah ja, wollt doch sagen...


RE: Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ? - Eleske - 15.09.2025

Hintere Kopfstützen sind glaub bis 2021 nicht generell Pflicht gewesen, sondern da geht es um die Zulassung.
Mein '98er hat hinten keine Kopfstützen, mein 2001er und 2003er haben jeweils welche.

Ich muss da auch nochmal mit dem Prüfer sprechen, weil ich die Ausstattung vom '98er eig gern im '03er hätte, weil die farblich besser passt.
Dann würden aber die Kopfstützen entfallen.

Ich hab dazu auch folgendes gefunden:

§35a Absatz 2 StVZO

(2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.


RE: Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ? - Theloo - 15.09.2025

StVZO ist seit Mitte/Ende der 90er nicht mehr relevant, da dort bei der typengenehmigung EU Recht Inkraft getreten ist.


RE: Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ? - cooldriver - 19.10.2025

Theloo
Was meinste denn damit?
Soweit ich weiß, muss alles, was in D fährt, den Bestimmungen der STVZO entsprechen.
EU Recht ist nur die allgemeine Anerkennung.