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Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ?
#5
ZTwingo2 
Aber hääää?
Wie kann denn mit der Argumentation der TÜV verweigert werden, dass das Auto nicht die Sicherheitsfeatures hat, die moderne Autos haben? Dann dürfen Oldtimer bald auch nicht mehr fahren, weil keine Airbags oder kein ESP/ABS?
Mein 2013er Twingo II hat übrigens kein ESP Wink was ja bei heutigen Neufahrzeugen seit 2014 pflicht ist.

Nach der gleichen Logik sollte mensch sich besser gar kein Auto mehr kaufen, denn was heute als sicher gilt, kann morgen schon durch neue Technik "obsolet" sein. Klar wäre es schön, wenn alle Fahrzeuge alle sicherheitsfeatures haben, aber nach und nach....und nicht hauruck

Ich denke das wäre was anderes, wenn original Kopfstützen zu dem Auto gehören und die einfach fehlen. Aber wenn die original nicht dran waren, kann der TÜV auch nicht welche nachträglich fordern. Was ist denn das?
Was sagt eine überfahrene Tomate? "Passiert" Mad As Hell
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RE: Tw. I von 2000 Kein TÜV wg. fehlender hinterer Kopfstützen ? - von TwinGoVegan - Vor 6 Stunden

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