14.12.2019, 20:27
wikipedia: 3 StVO: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
ich nutze sie gerne auch bei regen und schnee und möchte sie nicht missen. nebel haben wir auch öfter, insgesamt merkt man das zusatzlicht vor allem in der breite. ist die nebelsuppe richtig dick, wird es interessant, dann kommen die hauptscheinwerfer aus und die nebler alleine an und schon ist der blendeffekt durch die weiße nebelwand erheblich geringer.
warum ich da an 50m sichtweite gebunden sein soll, erschließt sich mir nicht. für die nebelschlußleuchte wäre das korrekt, für nsw allerdings wohl eher nicht.
mfg rohoel.
ich nutze sie gerne auch bei regen und schnee und möchte sie nicht missen. nebel haben wir auch öfter, insgesamt merkt man das zusatzlicht vor allem in der breite. ist die nebelsuppe richtig dick, wird es interessant, dann kommen die hauptscheinwerfer aus und die nebler alleine an und schon ist der blendeffekt durch die weiße nebelwand erheblich geringer.
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Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!
Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!
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