23.10.2019, 09:17
Als erstes nimmt man das Gutachten der betreffenden Felge zur Hand und schaut, welche Reifengrößen dort angegeben sind für das Fzg., auf das die Felgen sollen.
Dort steht auch drin, welche Auflagen zur Abnahme erfüllt werden müssen (Bearbeitung der Radlaufkanten, evtl. Spurverbreiterungen, usw.)
Die 165/60 gehen i.d.R. ohne weitere Karrosseriearbeiten, bei den 195/45 kann es sein dass zum einen die hinteren Radlaufkanten als auch die Stoßstangenhalter bearbeitet werden müssen. Je nach ET auch umlegen der Handbremsseil Halter und evtl. Spurplatten.
Dort steht auch drin, welche Auflagen zur Abnahme erfüllt werden müssen (Bearbeitung der Radlaufkanten, evtl. Spurverbreiterungen, usw.)
Die 165/60 gehen i.d.R. ohne weitere Karrosseriearbeiten, bei den 195/45 kann es sein dass zum einen die hinteren Radlaufkanten als auch die Stoßstangenhalter bearbeitet werden müssen. Je nach ET auch umlegen der Handbremsseil Halter und evtl. Spurplatten.