10.04.2019, 09:41
Hallo,
Irrtum, wenn ein Marder einen Stecker abzieht, speichert das OBD einen Fehler, wenn ich ihn wieder draufstecke ist der Fehler behoben aber nach wie vor gespeichert.
Steht wo?
Nein, darf er nicht.
Nein, ich öffne nicht die oberen zwei Knöpfe einer Bluse damit er die Möpse besser sehen kann und er einen guten Tag hat.
Richtig, stimmen die Abgaswerte nicht, keine ASU,
ist ein historischer Fehler im OBD hinterlegt, stellt sich die Frage ob das ein Mangel ist, der die HU bzw. ASU als nicht bestanden gelten lässt.
Im übrigen könnte man unterstellen, dass diese Einlassung die Unterstellungist ich hätte überhaupt mit dem "Prüfer" gesprochen.
Hinfahren, Schlüssel abgeben, Kaffee trinken, Papiere abholen, Geld abgeben, fertig und danach aufregen.
Nein, der Prüfer hat Arbeitsanweisungen an die er sich zu halten hat. Gnadenakte stehen der Kirche zu oder dem Ministerpräsidenten.
Ich hingegen habe kein Lust, vor der HU in einen Werkstatt zu fahren, den Fehlerspeicher löschen zu lassen (30€) damit ich beim TÜV mit leerem Speicher aufschlage.
Daher die Frage, ist ein historischer Fehler ein Mangel der über gering hinaus geht?
MfG
Zitat:Und wenn Fehler behoben, dann wird Fehler gelöscht.
Irrtum, wenn ein Marder einen Stecker abzieht, speichert das OBD einen Fehler, wenn ich ihn wieder draufstecke ist der Fehler behoben aber nach wie vor gespeichert.
Zitat:Zu deiner Frage ob er dich mit hinterlegtem Fehler nach hause schicken darf, klar darf er das
Steht wo?
Zitat:ebenso Fehler löschen
Nein, darf er nicht.
Zitat:wenn du da allerdings so auftritts wie hier, würde ich dich auch mit Fehler im Speicher heim schicken
Nein, ich öffne nicht die oberen zwei Knöpfe einer Bluse damit er die Möpse besser sehen kann und er einen guten Tag hat.
Zitat:Und ja,es gibt Vorgaben an denen sich Prüfer zu halten haben.dazu gehört auch das bei einem Fehler im abgassystem die Prüfung nicht bestanden ist.
Richtig, stimmen die Abgaswerte nicht, keine ASU,
ist ein historischer Fehler im OBD hinterlegt, stellt sich die Frage ob das ein Mangel ist, der die HU bzw. ASU als nicht bestanden gelten lässt.
Zitat:aber der Ton und das Auftreten macht eben die Musik.Nein, HU oder ASU ist kein Gnadenakt sondern ein ein Verwaltungsakt des Staates durch eine beliehene Organisation.
Im übrigen könnte man unterstellen, dass diese Einlassung die Unterstellungist ich hätte überhaupt mit dem "Prüfer" gesprochen.
Hinfahren, Schlüssel abgeben, Kaffee trinken, Papiere abholen, Geld abgeben, fertig und danach aufregen.
Zitat:wenn der Prüfer aufgrund der Vorschriften die Prüfung als nicht bestanden bewertet ist es nun mal so.
Nein, der Prüfer hat Arbeitsanweisungen an die er sich zu halten hat. Gnadenakte stehen der Kirche zu oder dem Ministerpräsidenten.
Zitat:gut ich achte auch darauf das alles korrekt istDas ist gut.
Ich hingegen habe kein Lust, vor der HU in einen Werkstatt zu fahren, den Fehlerspeicher löschen zu lassen (30€) damit ich beim TÜV mit leerem Speicher aufschlage.
Daher die Frage, ist ein historischer Fehler ein Mangel der über gering hinaus geht?
MfG