Das Twingoforum...

Normale Version: OBD und der TÜV
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Hallo,

letztes Jahr hat ein Marder sich mit den Steckern der Zündkabel verlustiert, sprich sie teilweise von der Zündspüle abgezogen.

Motor lief nur auf 2 Zylinder. Stecker wieder drauf, alles gut.

Und das Ganze noch zwei mal.

Dann stand die ASU an, Werte gut, jedoch Fehler hinterlegt, nix mit Asu.
Also Fehler löschen lassen und dann gabe es das ASU-OK.

Spinn ich, soll ich jetzt jedes mal vor der ASU Fehlerspeicher auslesen, ggf. Löschen und dann erst zur ASU.

Handelte der TÜV so zurecht?

MfG
mache es doch selbst, wenn du den tüv so nervig findest.
obd-teil kaufen, auslesen, resetten und gut. kostet nicht die welt.
evtl macht so einen fehlerrest auch der tüvler und prüft dann erst. ich hatte bisher nur nette erfahrungen mit den prüfern, wenn man ihnen nett gegenüber tritt.


mfg rohoel.
Hallo,

nein macht er nicht, darf er auch nicht.

Sicher könnte ich selber zurücksetzen, will ich jetzt aber gerade nicht.

Die Frage ist, darf der TÜV das?

MfG
ok. stur hat was. dann versuche doch dem tüv dein recht (oder auch nicht recht) aufzudrücken.
bin weg.
viel spaß im forum!


mfg rohoel.
(09.04.2019, 20:26)rohoel schrieb: [ -> ]ok. stur hat was. dann versuche doch dem tüv dein recht (oder auch nicht recht) aufzudrücken.
bin weg.
viel spaß im forum!


mfg rohoel.

Darum geht es nicht, es gibt für die Prüfung der Verkehrstüchtigkeit Vorgaben an die sich jeder Prüfer zu halten hat.

Die würde ich für diesen Fall gerne kennen.

Wenn du dazu nichts beitragen kannst, sevus, schönen Abend noch

MfG
Fehler bedeutet, Verkehrstüchtigkeit eingeschränkt.
Hast es dir ja damit selbst beantwortet.

Und wenn Fehler behoben, dann wird Fehler gelöscht.

So einfach.

Einfach mal mit den Leuten freundlich interagieren, dann sagen die einem schon das meiste Very Happy
Genau so wie man sein Auto selbst vor dem Termin checkt, Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste sichtbar hinlegt, so ckecke ich auch den Fehlerspeicher nach alten Fehlercodes. Wenn du dich allerdings mit dem Prüfer anlegen willst, bittschön.
Zu deiner Frage ob er dich mit hinterlegtem Fehler nach hause schicken darf, klar darf er das, ebenso Fehler löschen, wenn du da allerdings so auftritts wie hier, würde ich dich auch mit Fehler im Speicher heim schicken. Wink
Der Prüfer ist wie der Name schon sagt,ein Prüfer.kein Lichteinsteller oder Fehlerlöscher.
Und ja,es gibt Vorgaben an denen sich Prüfer zu halten haben.dazu gehört auch das bei einem Fehler im abgassystem die Prüfung nicht bestanden ist.
Ahh Christoph, so krass sind die Jungs nich aus meiner Erfahrung und was ich von Kollegen höre, Licht versuchen die immer einzustellen und wenn ne Nrschildbeleuchtung nach nem Klopfer auf die Leuchte wieder geht ists kein Mangel, aber der Ton und das Auftreten macht eben die Musik.
Natürlich sind se nicht alle so.ich kenne auch welche die mal ebend das Licht korrigieren oder so Kleinigkeiten.
Es ging nur darum das man solche gesten nicht als selbstverständlich ansehen sollte und wenn der Prüfer aufgrund der Vorschriften die Prüfung als nicht bestanden bewertet ist es nun mal so.
Kommt oftmals auch drauf an wie man den Leuten gegenüber tritt.
Gibt ja Leute die den Prüfer als Feind sehen und sich dementsprechend benehmen.klar das bei dem dann auch das Visier runter geht.außerdem muss man nicht alles ausreizen und mit defektem Licht oder blanken Reifen und veröltem Motor zur Prüfung fahren.
Und dann rumheulen wenn der Wagen keine neue Plakette bekommt.
Bis jetzt noch nie Probleme gehabt.gut ich achte auch darauf das alles korrekt ist.
Hallo,

Zitat:Und wenn Fehler behoben, dann wird Fehler gelöscht.

Irrtum, wenn ein Marder einen Stecker abzieht, speichert das OBD einen Fehler, wenn ich ihn wieder draufstecke ist der Fehler behoben aber nach wie vor gespeichert.

Zitat:Zu deiner Frage ob er dich mit hinterlegtem Fehler nach hause schicken darf, klar darf er das

Steht wo?

Zitat:ebenso Fehler löschen

Nein, darf er nicht.

Zitat:wenn du da allerdings so auftritts wie hier, würde ich dich auch mit Fehler im Speicher heim schicken

Nein, ich öffne nicht die oberen zwei Knöpfe einer Bluse damit er die Möpse besser sehen kann und er einen guten Tag hat.

Zitat:Und ja,es gibt Vorgaben an denen sich Prüfer zu halten haben.dazu gehört auch das bei einem Fehler im abgassystem die Prüfung nicht bestanden ist.

Richtig, stimmen die Abgaswerte nicht, keine ASU,
ist ein historischer Fehler im OBD hinterlegt, stellt sich die Frage ob das ein Mangel ist, der die HU bzw. ASU als nicht bestanden gelten lässt.

Zitat:aber der Ton und das Auftreten macht eben die Musik.
Nein, HU oder ASU ist kein Gnadenakt sondern ein ein Verwaltungsakt des Staates durch eine beliehene Organisation.

Im übrigen könnte man unterstellen, dass diese Einlassung die Unterstellungist ich hätte überhaupt mit dem "Prüfer" gesprochen.
Hinfahren, Schlüssel abgeben, Kaffee trinken, Papiere abholen, Geld abgeben, fertig und danach aufregen.

Zitat:wenn der Prüfer aufgrund der Vorschriften die Prüfung als nicht bestanden bewertet ist es nun mal so.

Nein, der Prüfer hat Arbeitsanweisungen an die er sich zu halten hat. Gnadenakte stehen der Kirche zu oder dem Ministerpräsidenten.

Zitat:gut ich achte auch darauf das alles korrekt ist
Das ist gut.
Ich hingegen habe kein Lust, vor der HU in einen Werkstatt zu fahren, den Fehlerspeicher löschen zu lassen (30€) damit ich beim TÜV mit leerem Speicher aufschlage.

Daher die Frage, ist ein historischer Fehler ein Mangel der über gering hinaus geht?

MfG
Da mach dir mal keine Sorgen.
Die Readiness Codes müssen gesetzt sein.
Daher ist das Fehlerlöschen nicht ratsam.
Das macht auch kein Prüfer, der liest auch nichts aus.
Die Warnlampe muss ausgehen und die einzelnen Steuergeräte müssen intakt sein.
Das sind seine Prüfpunkte.
Gut, ich schreibe meine Aussage nochmal neu:

Wenn ein Fehler behoben wurde, muss man ihn löschen (lassen).
Das der sich nicht von selbst löscht, sollte wohl jedem hier klar sein.

Und da du keine Lust dazu hast, darfst du das Geld nun für die Nachprüfung investieren, plus die Kosten, den Fehler löschen zu lassen, insofern du das nicht selbst machen kannst.

Unterm Strich wärs also andersrum günstiger gewesen.
(10.04.2019, 10:06)Eleske schrieb: [ -> ]Wenn ein Fehler behoben wurde, muss man ihn löschen (lassen).

Steht wo?

Ich soll also, bevor ich zur ASU fahre, in eine Werkstatt fahren, die OBD auf gespeicherte Fehler hin untersuchen lassen und ggf löschen lassen und dann erst zur ASU?

Was ist da günstig?

MfG
Die überzähligen S aus ASU nehme ich zurück.
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