25.06.2017, 08:58
Es gibt noch einen wichtigen Unterschied: die allerersten Phase 1 hatten keine dritte Bremsleuchte.
Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1.1.1998 ist die dritte Bremsleuchte vorgeschrieben (zumindest mit EG-Zulassung, was auf den Twingo zutrifft).
Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1.1.1998 ist die dritte Bremsleuchte vorgeschrieben (zumindest mit EG-Zulassung, was auf den Twingo zutrifft).
Sie wussten nicht, dass es unmöglich war, also taten sie es.
(Marc Twain)
(Marc Twain)