14.12.2016, 14:44
1:
Wer auf seinen FS angewiesen ist und betrunken fährt, bekommt von mir wenig Mitleid.
2:
Ein im Ausland "nachgemachter" FS ist theoretisch gültig, das Fahrverbot in D besteht aber trotzdem.
3:
Über eine MPU entscheidet die Promillezahl, die Führerscheinstelle und der Richter.
4:
Die letzte Frage nehme ich nicht ernst und beantworte sie deshalb nicht.
Wer auf seinen FS angewiesen ist und betrunken fährt, bekommt von mir wenig Mitleid.
2:
Ein im Ausland "nachgemachter" FS ist theoretisch gültig, das Fahrverbot in D besteht aber trotzdem.
3:
Über eine MPU entscheidet die Promillezahl, die Führerscheinstelle und der Richter.
4:
Die letzte Frage nehme ich nicht ernst und beantworte sie deshalb nicht.
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Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.
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