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Umfrage Beschwerden Martinshorn Feuerwehr Klage Lärmbelästigung
#10
(27.07.2016, 10:16)KevKev1991 schrieb: Man muss halt auch bedenken das Blaulicht nur mit Martinshorn berechtigt über rote Ampeln usw zu fahren. Ohne dürfen die nicht.

Stimmt in ö so nicht!
Ich muß allerdings bei rot anhalten und mich vergewissern, daß das rotlicht das einzige hindernis ist.
Ich persönlich mach das von der einsatzart und der übersichtlichkeit einer kreuzung abhängig, ob ich zusätzlich das martinshorn verwende.
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AW: RE: Umfrage Beschwerden Martinshorn Feuerwehr Klage Lärmbelästigung - von chemo - 27.07.2016, 13:08

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