05.08.2015, 19:33
nee Looby, so kannst du es nicht machen.
Lichttechnischen Einrichtungen müssen anstandslos funktionieren,
gilt sonst als erheblicher Mangel seit 2012 !
Abkleben ist ein klarer Verstoß gegen die Regeln
und löst das Problem mit dem Schalter nicht.
Klebst du die leuchtene ABS-Lampe auch ab ?
Schau mal, wieviel Leute beim Tüv deswegen durchfallen.
Lichttechnischen Einrichtungen müssen anstandslos funktionieren,
gilt sonst als erheblicher Mangel seit 2012 !
Abkleben ist ein klarer Verstoß gegen die Regeln
und löst das Problem mit dem Schalter nicht.
Klebst du die leuchtene ABS-Lampe auch ab ?
Schau mal, wieviel Leute beim Tüv deswegen durchfallen.