27.02.2015, 17:54
Leider nein. Die Zurückziehung bezieht sich offensichtlich auf das gesamte Gutachten. Gerade kürzlich schrieb jemand das. Ich muss noch suchen wo.
Ob man eine Tachoangleichung braucht, weiß man erst, wenn man dem TÜVi zuliebe einen Tachotest bezahlt hat und der dann meint, dass es ohne geht. Soll heißen, dass eine Einzelabnahme ohne mitgebrachten Tachotest eher schwierig werden wird, natürlich fallabhängig.
Bei den 7x13 geht es um die Reifenfreigabe, die ist bei den anderen Größen sicher kein Problem.
EDIT: Zitat
Ob man eine Tachoangleichung braucht, weiß man erst, wenn man dem TÜVi zuliebe einen Tachotest bezahlt hat und der dann meint, dass es ohne geht. Soll heißen, dass eine Einzelabnahme ohne mitgebrachten Tachotest eher schwierig werden wird, natürlich fallabhängig.
Bei den 7x13 geht es um die Reifenfreigabe, die ist bei den anderen Größen sicher kein Problem.
EDIT: Zitat
(16.01.2015, 22:02)terorkruemel schrieb: ich habe auch die T-Lines in 6.5*14 et23 und nagelneue 195/40R14 ...
habe einem unserer Tüver das Gutachten gezeigt und er meinte er könne die nicht eintragen, da das Gutachten zurück gezogen wurde ?!?