16.02.2015, 20:54
Ich meine nicht allgemeine Lagerfahrzeuge, sondern solche, die schon mehrere Jahre stehen. Das ist Verhandlungssache und von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ich habe ein Motorrad von 1986 im Jahr 1995 zugelassen. Ausnahme u.a. für Abgas, Geräusch und Auspuffbauartgenehmigungspflicht. Wichtig ist immer, dass es sich um Einzelfälle handelt.
Es gibt auch Ausnahmen vom Tag der Erstzulassung. Da steht dann drin: Fz. gilt als vor dem 1.9.2015 erstmals zugelassen, Ausnahmegenehmigung erteilt.
Es gibt auch Ausnahmen vom Tag der Erstzulassung. Da steht dann drin: Fz. gilt als vor dem 1.9.2015 erstmals zugelassen, Ausnahmegenehmigung erteilt.