08.12.2014, 20:21
Wenn ich mir bspw. die ABE der Schroth-Gurte ansehe MUSS der orig. Befestigungspunkt genutzt werden.
Einfach einen neuen hinfriemeln ist nach StvZo nicht zulässig, da die Befestigungen bestimmte Mindestkräfte aufnehmen können müssen!
Einfach einen neuen hinfriemeln ist nach StvZo nicht zulässig, da die Befestigungen bestimmte Mindestkräfte aufnehmen können müssen!