05.12.2014, 11:25
(05.12.2014, 06:09)Supertramp schrieb: ...Tachoangleichung nach oben ist gesetzlich auch nicht erlaubt !...
Was für ein Stuss.
Warum schreibst du sowas?
Ich mag solche hingerotzten Sätze nicht, bitte Quellen.
Wenn du willst kannst du ja schreiben dass keine Räder mit geringerem als dem Standard-Abrollumfang montiert werden dürfen.
Aber auch das ist nicht unbedingt richtig.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen