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Aufbewahrung von Warndreieck, Verbandskasten und Co.
#32
Und was bitte hat die Zulassung des Fahrzeugs mit dem Tüv zu tun?
Wenn ein neu gekauftes Auto Zugelassen wird muss es doch nicht zum Tüv.
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RE: Aufbewahrung von Warndreieck, Verbandskasten und Co. - von ogniwT - 09.11.2014, 12:53

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