15.09.2014, 06:49
(15.09.2014, 01:49)9eor9 schrieb: Klares Nein. In der Praxis wird es keinen Ärger geben weil jeder so denkt. Entscheidend ist einzig die Fahrzeug-ABE. Ein Renaulthändler weiß das idR nicht. Bei Renault D fragen! Ein Initiale-Fahrer muss natürlich keine Papiere mitführen.
Entscheident ist die EG-Typgenehmigung, früher beim alten Fahrzeugbrief auf Seite vier. Hier mal ein Beispiel E2*93/81*0071*02:
http://vrweb.halbmeterpruegelanlage.de/~...seite4.jpg
Ist diese identisch (und davon kann man bei Fahrzeugen von gleichen Fasen ausgehen und identischer Serienreifengrößen) dann sind die Felgen untereinander austauschbar. Ein Initiale ist eine Ausstattungsvariante und besitzt keine eigene Typgenehmigung.
Gruß
Oliver
>> ClioA Ph.3 1,6 16V Gordini - 1. Hand, EZ 10/96 - K4M powered 143PS/183Nm, 2015er Seat Alhambra II, 2.0TDI 177PS EA189 Handschalter<<
Oliver
>> ClioA Ph.3 1,6 16V Gordini - 1. Hand, EZ 10/96 - K4M powered 143PS/183Nm, 2015er Seat Alhambra II, 2.0TDI 177PS EA189 Handschalter<<