14.09.2014, 21:23
(14.09.2014, 19:00)9eor9 schrieb: Ob eingetragen werden muss ist nicht sicher. Beim TÜV oder bei Renault D fragen. Eine entsprechende Bescheinigung von Renault D sollte man schon mitführen oder zumindest wissen, dass es sie gibt. Eintragungsfrei sind die Felgen nur, wenn sie in der ABE/EG-BE deines Twingos drinstehen.
Müssen nicht eingetragen werden.
Ich glaube nicht, dass beim Twingo Initiale die Felge mit genau der Typennumer eingetragen ist, noch dass der Fahrer eines Initiale irgendwelche Dokumente mit sich führen muss...
Das sind Originalfelgen von Renault für den Twingo, wenn Felgengröße und Reifengröße mit den Angaben in Schein bzw COC übereinstimmen, dann drauf schnallen und glücklich sein. Wenn ich im Winter Stahlfelgen von Reifenhändler hole die von Kronprinz sind und nicht original Renault muss ich die ja auch nicht eintragen lassen.
Gruß
Oliver
>> ClioA Ph.3 1,6 16V Gordini - 1. Hand, EZ 10/96 - K4M powered 143PS/183Nm, 2015er Seat Alhambra II, 2.0TDI 177PS EA189 Handschalter<<
Oliver
>> ClioA Ph.3 1,6 16V Gordini - 1. Hand, EZ 10/96 - K4M powered 143PS/183Nm, 2015er Seat Alhambra II, 2.0TDI 177PS EA189 Handschalter<<