28.05.2014, 11:59
lies dir mal deinen Kaufvertrag genauer durch, bezüglich dem punkt Garantie solltest du unterscheiden zwischen Verschleiß und Gewährleistung... allerdings gibt es auch eine genaue Gesetzgebung für verdeckte Mängel..
Ein Autohaus das im eigenen Namen verkäuft hat immer eine Haftung für verdeckte Mängel, allerdings wird es in deinem Fall sehr schwer das zu beweisen...
z.b. in meiner 2 Jahresgaranieversicherung steht das ich bis 50000 Km null Anteil an Kosten habe, ausser und da liegt der Hase im Pfeffer Verschleißteile wie u.s.w.u.s.w.
daher mein Rat, Vertrag nachlesen, Lenkeinschlag reparieren lassen, denen noch einmal auf den Zahn fühlen und es bei nicht Einigung knicken..... und in Zukunft einen Bogen um das Autohaus machen...
Ein Autohaus das im eigenen Namen verkäuft hat immer eine Haftung für verdeckte Mängel, allerdings wird es in deinem Fall sehr schwer das zu beweisen...
z.b. in meiner 2 Jahresgaranieversicherung steht das ich bis 50000 Km null Anteil an Kosten habe, ausser und da liegt der Hase im Pfeffer Verschleißteile wie u.s.w.u.s.w.
daher mein Rat, Vertrag nachlesen, Lenkeinschlag reparieren lassen, denen noch einmal auf den Zahn fühlen und es bei nicht Einigung knicken..... und in Zukunft einen Bogen um das Autohaus machen...
je me`rite celui-ci! ex Twingo Fahrer der die schöne Zeit definitiv nicht vergisst
