27.05.2014, 19:53
...soooo es ist zwar etwas her, aber besser spät als nie 
wegen dem oben genannten Problem habe ich es die Tage in die Werkstatt geschafft. Leider erst jetzt wegen akutem Zeitmangel. Habe die Situation bisher im Alltag vermieden und somit war es kein Problem.
Der Fehler ist nun folgender: Es gibt einen Lenkanschlag sowohl rechts als auch links. Dieser ist auf der linken Seiten abgebrochen.
Die Aussage war, das diese Teile manchmal aus Metall oder Plastik gefertigt sind. Bei Plastik käme es öfter mal dazu, dass diese abbrechen. Naja so hingenommen, da dies anstandslos repariert werden wird, weil es beim Kauf offensichtlich so nicht gewesen sein kann (dieser Satz ist für weiter unten noch wichtig! -> Merken
)
Vorher habe ich natürlich nochmal selber allgemein unters Auto geschaut und nun ist es bei mir mit den Querlenkern auch soweit. Links/rechts beide hinüber.
Und zwar deutlich (Twingo RS BJ Ende 0
.
Habe dies also auch beim Werkstattbesuch angesprochen. Aussage war jedoch nur, dies wird natürlich nicht gemacht, da dies beim Kauf nicht so gewesen sein kann und es nicht in die Garantie reinfällt. Das Auto hat einen Monat vorher noch TÜV bekommen und sei somit bei Kauf in Ordnung gewesen.
Gummis waren also noch ok, habe ich ja auch selbst kontrolliert, weil die Schwachstelle bekannt ist.
Habe diese Aussage erstmal ohne groß etwas zusagen hingenommen. Da ich sie irgendwie erwartet habe, jedoch nicht ganz nachvollziehen kann.
1. Meine Frage nun, besteht auf den Querlenkern nicht genauso die "Ein-Jahres-Gebrauchtwagen-Garantie" (Kaufdatum Ende Dezember)?
2. Mit welcher Begründung sollten Sie den Lenkanschlag reparieren, die Querlenker jedoch nicht?
In Summe etwas schleierhaft für mich. Das ich keine Bremsbeläge reklamiere ist klar, aber Querlenker zählen für nicht als Verschleißteil, ist dem doch so bei "Gebrauchtwagen", vielleicht eine Frage an die Autoverkäufer hier
Zum Schluss noch, bisher hatte ich weder mit dem Autohaus noch dem Auto ansich Probleme, sodass alles auf die freundliche Tour läuft und gelaufen ist. Wie oben geschrieben habe ich die Aussage erstmal hingenommen um mich genauer zu informieren.
Ich hoffe das ihr meine Zweifel bestätigen könnt und ich da mit fundierten Aussagen nochmal bei Abholung vorsprechen kann.
Bis dahin und schönen Abend noch!
Viele Grüße
anbei die Querlenker...
Links:
![[Bild: twingo-27205827-XLY.jpg]](https://pics.twingotuningforum.de/pics/2014/05/twingo-27205827-XLY.jpg)
Rechts:

wegen dem oben genannten Problem habe ich es die Tage in die Werkstatt geschafft. Leider erst jetzt wegen akutem Zeitmangel. Habe die Situation bisher im Alltag vermieden und somit war es kein Problem.
Der Fehler ist nun folgender: Es gibt einen Lenkanschlag sowohl rechts als auch links. Dieser ist auf der linken Seiten abgebrochen.
Die Aussage war, das diese Teile manchmal aus Metall oder Plastik gefertigt sind. Bei Plastik käme es öfter mal dazu, dass diese abbrechen. Naja so hingenommen, da dies anstandslos repariert werden wird, weil es beim Kauf offensichtlich so nicht gewesen sein kann (dieser Satz ist für weiter unten noch wichtig! -> Merken

Vorher habe ich natürlich nochmal selber allgemein unters Auto geschaut und nun ist es bei mir mit den Querlenkern auch soweit. Links/rechts beide hinüber.


Habe dies also auch beim Werkstattbesuch angesprochen. Aussage war jedoch nur, dies wird natürlich nicht gemacht, da dies beim Kauf nicht so gewesen sein kann und es nicht in die Garantie reinfällt. Das Auto hat einen Monat vorher noch TÜV bekommen und sei somit bei Kauf in Ordnung gewesen.
Gummis waren also noch ok, habe ich ja auch selbst kontrolliert, weil die Schwachstelle bekannt ist.
Habe diese Aussage erstmal ohne groß etwas zusagen hingenommen. Da ich sie irgendwie erwartet habe, jedoch nicht ganz nachvollziehen kann.
1. Meine Frage nun, besteht auf den Querlenkern nicht genauso die "Ein-Jahres-Gebrauchtwagen-Garantie" (Kaufdatum Ende Dezember)?
2. Mit welcher Begründung sollten Sie den Lenkanschlag reparieren, die Querlenker jedoch nicht?
In Summe etwas schleierhaft für mich. Das ich keine Bremsbeläge reklamiere ist klar, aber Querlenker zählen für nicht als Verschleißteil, ist dem doch so bei "Gebrauchtwagen", vielleicht eine Frage an die Autoverkäufer hier

Zum Schluss noch, bisher hatte ich weder mit dem Autohaus noch dem Auto ansich Probleme, sodass alles auf die freundliche Tour läuft und gelaufen ist. Wie oben geschrieben habe ich die Aussage erstmal hingenommen um mich genauer zu informieren.
Ich hoffe das ihr meine Zweifel bestätigen könnt und ich da mit fundierten Aussagen nochmal bei Abholung vorsprechen kann.
Bis dahin und schönen Abend noch!
Viele Grüße
anbei die Querlenker...
Links:
![[Bild: twingo-27205827-XLY.jpg]](https://pics.twingotuningforum.de/pics/2014/05/twingo-27205827-XLY.jpg)
Rechts:
![[Bild: twingo-27205913-3SV.jpg]](https://pics.twingotuningforum.de/pics/2014/05/twingo-27205913-3SV.jpg)